Pflichtteilsminimierung durch Ehegatteninnengesellschaft – Rechtssichere Gestaltungsmöglichkeiten

Durch eine Ehegatteninnengesellschaft lässt sich der pflichtteilsrelevante Nachlass reduzieren. Wie das rechtssicher gelingt, zeigt dieser Beitrag.

Die Minimierung des Pflichtteilsanspruchs ist ein zentraler Aspekt der Nachlassplanung. Neben klassischen Methoden wie der Güterstandsschaukel oder der güterrechtlichen Lösung gibt es eine weitere Strategie: die Ehegatteninnengesellschaft. Dieses Modell kann helfen, den pflichtteilsrelevanten Nachlasswert zu reduzieren, indem ein Auseinandersetzungsguthaben für einen der Ehepartner geschaffen wird.

Grundlagen der Ehegatteninnengesellschaft

Eine Ehegatteninnengesellschaft ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die von Ehepartnern zu gemeinsamen wirtschaftlichen Zwecken gegründet wird. Typischerweise erfolgt die Gesellschaftsbildung durch:

  • Zusammenlegung von Vermögenswerten in der Gesellschaft,
  • gemeinsame Verwaltung und Nutzung der eingebrachten Vermögenswerte,
  • eine vertragliche Vereinbarung über die Auseinandersetzung bei Beendigung der Gesellschaft.

Diese Struktur führt dazu, dass bei Auflösung der Ehegatteninnengesellschaft einer der Eheleute ein Auseinandersetzungsguthaben erhält, das nicht dem Nachlass zuzurechnen ist und somit den pflichtteilsrelevanten Nachlass reduziert.

Voraussetzungen für die Anerkennung einer Ehegatteninnengesellschaft

Damit eine Ehegatteninnengesellschaft steuerlich und rechtlich anerkannt wird, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

  1. Gesellschaftsvertrag: Eine schriftliche Vereinbarung ist zwingend erforderlich, um die Rechtsverhältnisse klar zu regeln.
  2. Erkennbarer gemeinsamer Zweck: Die Gesellschaft muss einen wirtschaftlichen oder vermögensverwaltenden Zweck haben.
  3. Tatsächliche Umsetzung: Die Gesellschaft muss aktiv geführt und nicht nur formal errichtet werden.
  4. Eigenständige Buchführung: Zur steuerlichen Anerkennung ist eine dokumentierte Buchhaltung oder zumindest eine klare Vermögensabgrenzung erforderlich.
  5. Rechtssichere Formulierung: Der Gesellschaftsvertrag sollte sorgfältig gestaltet werden, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Gestaltungsmöglichkeiten zur Pflichtteilsminimierung

Die Gründung einer Ehegatteninnengesellschaft kann in verschiedener Weise auf die Reduktion des Pflichtteilsanspruchs abzielen:

  • Einbringen von Immobilien oder Kapitalvermögen in die Gesellschaft statt in das Privatvermögen.
  • Regelung, dass ein Ehepartner bei Auflösung der Gesellschaft ein Auseinandersetzungsguthaben erhält, das nicht zum Nachlass gehört.
  • Vermeidung eines direkten Zugewinnausgleichs, wodurch die Nachlassverbindlichkeiten reduziert werden.

Fazit

Die Ehegatteninnengesellschaft bietet eine interessante Alternative zur Pflichtteilsminimierung und kann durch gezielte vertragliche Gestaltung erheblich dazu beitragen, den Nachlass steuersparend und rechtssicher zu verwalten. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung und steuerrechtliche Beratung sind jedoch unerlässlich, um die Anerkennung durch Finanzbehörden und Gerichte sicherzustellen.

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