Scheidung und die Bindungswirkung von Erbverträgen

Das OLG Zweibrücken entschied zur Frage, wann eine erbvertragliche Verfügung bei einer Scheidung hinfällig wird – ein Urteil mit weitreichender Bedeutung.

Ein Erbvertrag schafft für die Vertragspartner eine bindende Regelung zur Erbfolge. Doch was passiert, wenn sich die Ehegatten scheiden lassen? Wird die erbvertragliche Verfügung automatisch hinfällig oder sind dafür besondere Voraussetzungen nötig? Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat sich in seinem Beschluss vom 10. März 2025 (Az. 8 W 19/24) mit dieser zentralen Frage befasst.

Hintergrund des Falls

Ein zukünftiges Ehepaar hatte in einem Erbvertrag Regelungen zur gegenseitigen Erbeinsetzung getroffen. Nach der Eheschließung und anschließender Scheidung stellte sich die Frage, ob die im Erbvertrag getroffenen Verfügungen noch Bestand haben oder durch die Auflösung der Ehe automatisch unwirksam werden.

Das OLG musste klären, unter welchen Bedingungen eine erbvertragliche Verfügung bei Scheidung ihre Bindungswirkung verliert.

Entscheidung des OLG Zweibrücken

Das Gericht stellte klar, dass eine Scheidung allein nicht automatisch zur Unwirksamkeit eines Erbvertrags führt. Vielmehr kommt es darauf an, ob im Erbvertrag eine Rücktritts- oder Aufhebungsklausel für den Fall der Scheidung enthalten ist oder ob die gesetzlichen Regelungen zur Bindungswirkung eines Erbvertrags anwendbar sind.

  • Fehlt eine ausdrückliche Regelung zur Scheidung, bleibt die erbvertragliche Verfügung grundsätzlich bestehen.
  • Eine individuelle Aufhebungsklausel im Vertrag kann dazu führen, dass die Regelungen mit der Scheidung unwirksam werden.
  • Die Möglichkeit des Widerrufs nach §§ 2271, 2290 BGB kann unter bestimmten Bedingungen greifen, insbesondere wenn sich die Vertragsparteien ein Rücktrittsrecht vorbehalten haben.

Das Gericht betonte außerdem, dass der Wille der Vertragsparteien entscheidend ist – falls sich aus der Gesamtauslegung des Erbvertrags ergibt, dass die Erbeinsetzung an die Ehe gekoppelt war, könnte eine Unwirksamkeit der Verfügung angenommen werden.

Konsequenzen für zukünftige Erbverträge

Die Entscheidung des OLG Zweibrücken verdeutlicht die Wichtigkeit einer klaren Regelung im Erbvertrag:

  • Eindeutige Formulierungen zur Bindungswirkung: Ehegatten sollten ausdrücklich regeln, ob der Vertrag nach einer Scheidung Bestand hat.
  • Prüfung von Widerrufsmöglichkeiten: Vor Abschluss eines Erbvertrags sollten sich die Vertragspartner über ihre Rechte zum Rücktritt informieren.
  • Rechtssicherheit für die Vertragsparteien: Durch die Berücksichtigung solcher Regelungen lassen sich spätere gerichtliche Streitigkeiten vermeiden.

Fazit

Die Entscheidung des OLG Zweibrücken zeigt, dass eine Scheidung nicht automatisch eine erbvertragliche Verfügung außer Kraft setzt. Wer eine klare und rechtssichere Regelung im Erbvertrag treffen möchte, sollte frühzeitig eine individuelle Klausel für diesen Fall aufnehmen oder sich rechtlich beraten lassen.

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