Testament formnichtig: Wenn die Unterschrift zur Zeichnung wird

OLG München: Eine Zeichnung statt einer Unterschrift macht ein eigenhändiges Testament unwirksam – auch wenn Urheberschaft klar ist.

Die Formvorschriften für ein Testament sind streng. Eine zentrale Anforderung ist die Unterschrift des Erblassers. Doch was passiert, wenn die vermeintliche Unterschrift eher einer Zeichnung gleicht? Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in seinem Beschluss vom 5. Mai 2025 (Az.: 33 Wx 289-24 e) entschieden, dass ein solches Testament formnichtig ist.

Fehlt der angeblichen Unterschrift des Erblassers das Element des Schreibens und handelt es sich stattdessen um eine bloße Zeichnung, ist das eigenhändige Testament ungültig. Dies gilt selbst dann, wenn die Urheberschaft des Erblassers auf anderem Wege (z.B. durch andere Schriftzüge oder Indizien) festgestellt werden könnte.

Das Erfordernis der Unterschrift dient nicht nur der Feststellung der Urheberschaft, sondern auch dazu, dass sich der Erblasser endgültig zu dem oberhalb der Unterschrift befindlichen Text bekennt. Eine bloße Zeichnung erfüllt diese Funktion der Willensbekundung nicht.

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