Testament: Wann die Zuwendung von Nachlass unwirksam wird

Das OLG Karlsruhe urteilt, dass die Formulierung "diejenige Person, die es besonders gut konnte" im Testament zu unbestimmt ist und keine wirksame Nacherbenbestimmung enthält.

Ein handschriftliches Testament ist nur wirksam, wenn der Erblasser den Erben klar und eindeutig benennt. Was passiert aber, wenn die Formulierung zu unklar ist und die Bestimmung des Erben unmöglich macht? Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat in einem Beschluss vom 10. Juli 2025 (Az.: 14 W 36/24 Wx) entschieden, dass eine testamentarische Anordnung, die den Nacherben als „diejenige Person (bestimmt), die es besonders gut konnte mit dem (dem Vorerben)“, zu unbestimmt und daher unwirksam ist.

Der Fall: Auslegung einer unklaren Testamentsklausel

Im vorliegenden Fall hatte ein Erblasser verfügt, dass nach dem Tod seines Sohnes „diejenige Person erben (solle), die es besonders gut konnte mit dem (dem Vorerben)“. Die Betreuerin des Sohnes beanspruchte die Erbschaft für sich. Sie argumentierte, dass das Testament auf sie als Nacherbin hindeute.

Das Nachlassgericht sah die Nacherbeneinsetzung als unklar und daher unwirksam an.

Die OLG-Entscheidung: Klare Bezeichnung der Person ist erforderlich

Das OLG Karlsruhe bestätigte die Entscheidung des Nachlassgerichts.

  1. Grundsatz der Bestimmbarkeit: Das Gericht stellte klar, dass der Erblasser den Erben nicht namentlich benennen muss. Der Erbe muss aber konkret bestimmbar sein. Das bedeutet, dass eine sachkundige Person den Erben anhand objektiver Kriterien ermitteln können muss, ohne dass ihr dabei ein Ermessen oder eine Willkür eingeräumt wird.
  2. Unklare Formulierung: Die Formulierung „diejenige Person, die es besonders gut konnte“ ist nach Ansicht des Gerichts zu unbestimmt. Sie kann für jede denkbare Beziehung zwischen zwei Menschen gebraucht werden.
  3. Unzulässige Wertung: Das Gericht stellte klar, dass die Bestimmung eines Erben unzulässig ist, wenn sie von einer Wertung abhängt, die nicht auf objektiven Kriterien beruht.

Was bedeutet das für die Praxis?

Dieses Urteil ist ein wichtiger Hinweis für alle, die ein Testament verfassen.

  • Präzise Formulierung ist entscheidend: Um die Wirksamkeit Ihres Testaments zu gewährleisten, sollten Sie Ihre Erben so präzise wie möglich benennen.
  • Vermeidung von Wertungen: Vermeiden Sie Formulierungen, die eine subjektive Wertung Dritter erfordern.
  • Professionelle Beratung: Lassen Sie sich bei der Testamentserrichtung fachkundig beraten, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille eindeutig und rechtlich bindend ist.

Quellenangabe:

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.07.2025, Az.: 14 W 36/24 (Wx), BeckRS 2025, 21746.

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