Vereinfachtes Ertragswertverfahren: Wann ist der Unternehmerlohn angemessen?

Bei der Bewertung im vereinfachten Ertragswertverfahren ist der Unternehmerlohn entscheidend. Doch wie wird er bestimmt? Das klärt dieser Beitrag.

Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist eine zentrale Bewertungsmethode zur Ermittlung des Unternehmenswerts, insbesondere für steuerliche Zwecke. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Berechnung ist die Berücksichtigung eines angemessenen Unternehmerlohns, um eine realistische Bewertung des Betriebsergebnisses zu gewährleisten.

Gesetzliche Grundlage

Gemäß § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. d BewG muss bei der Ermittlung des Jahresertrags im vereinfachten Ertragswertverfahren der Gewinn nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG um einen angemessenen Unternehmerlohn gekürzt werden, falls dieser zuvor nicht in der Gewinnermittlung berücksichtigt wurde.

Was ist ein „angemessener“ Unternehmerlohn?

Die Höhe des Unternehmerlohns orientiert sich an der Vergütung eines nicht am Unternehmen beteiligten Geschäftsführers. Das bedeutet:

  • Der Unternehmerlohn wird auf Basis vergleichbarer Gehälter in der Branche und für eine ähnliche Unternehmensgröße bestimmt.
  • Er muss den marktüblichen Standards entsprechen, um eine realistische Einschätzung des Unternehmensgewinns zu ermöglichen.
  • Steuerliche Vorgaben stellen sicher, dass kein überhöhter oder unangemessen niedriger Ansatz gewählt wird, der das Bewertungsergebnis verzerren könnte.

Bedeutung für die Unternehmensbewertung

Ein korrekt angesetzter Unternehmerlohn gewährleistet, dass:

  • Der Jahresertrag realistisch berechnet wird.
  • Die steuerliche Bewertung objektiv und nachvollziehbar bleibt.
  • Verzerrungen vermieden werden, die sich aus der fehlenden Trennung zwischen Unternehmerfunktion und Geschäftsführerrolle ergeben könnten.

Fazit

Der Unternehmerlohn spielt eine zentrale Rolle im vereinfachten Ertragswertverfahren. Damit die Unternehmensbewertung korrekt und steuerlich konform erfolgt, ist es wichtig, sich an branchenüblichen Vergütungsstrukturen zu orientieren. Wer sich unsicher ist, sollte eine fachkundige steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.

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