Zivilrecht im Wandel: Neue Gesetze und Urteile für Erbrecht und Nachlass
Das Zivilrecht und insbesondere das Erbrecht entwickeln sich ständig weiter. Aktuelle Gesetzesentwürfe und wegweisende Gerichtsentscheidungen formen die Nachlassplanung neu. Ein ZEV-Report von Prof. Dr. Maximilian Zimmer fasst die wichtigsten Neuerungen aus dem Jahr 2025 zusammen.
Gesetzgebung: Von vererblichen Persönlichkeitsrechten bis zur Digitalisierung
Der Gesetzgeber reagiert auf die Rechtsprechung des BGH und die Anforderungen der Digitalisierung:
- Vererblichkeit von Persönlichkeitsrechten: Nach dem „Kohl-Tagebücher“-Urteil des BGH, wonach Geldansprüche aus einer Persönlichkeitsrechtsverletzung nur vererblich sind, wenn sie vor dem Erbfall rechtskräftig festgestellt wurden, soll das Gesetz nun geändert werden. Die Neuregelung in §1922 Abs. 1 S. 2 BGB (nF) sieht vor, dass auch ein Anspruch auf Geldentschädigung wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung vererblich ist.
- Digitalisierung im Notariat: Ein neuer Gesetzentwurf zur Digitalisierung des notariellen Vollzugs soll den Großteil der Vollzugstätigkeit digitalisieren, was auch die Mitteilungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht betrifft.
- Änderung bei landwirtschaftlichen Betrieben: Die Kostenvorschrift für die Übertragung landwirtschaftlicher Betriebe (§48 GNotKG) wurde angepasst und stellt nun auf den Grundsteuerwert ab.
Rechtsprechung: Wichtige Urteile zu Erbengemeinschaften und Erbscheinen
Die Gerichte haben sich in mehreren Entscheidungen mit zentralen Fragen des Erbrechts beschäftigt:
- Erbengemeinschaft und Vollstreckung: Das LG Lübeck hat klargestellt, dass eine Vollstreckung aus einem Titel, der eine Leistung an die „ungeteilte Erbengemeinschaft“ vorsieht, unzulässig ist, da eine Erbengemeinschaft nicht rechts- und parteifähig ist.
- Testamentsvollstrecker und Auszahlung: Das LG Baden-Baden hat entschieden, dass ein Testamentsvollstrecker einen Erben nicht auf Mitteilung einer Bankverbindung verklagen kann, um einen Geldbetrag auszuzahlen. Er muss stattdessen den Betrag beim Nachlassgericht hinterlegen.
- Auslegung gemeinschaftlicher Testamente: Das OLG Düsseldorf urteilte, dass bei der Auslegung von gemeinschaftlichen Testamenten die Wortwahl „unsere Kinder“ auch ein voreheliches Kind einschließen kann, wenn die Umstände des Einzelfalls dies nahelegen.
- Pflichtteilsstrafklausel: Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs auch ohne ausdrückliche Verweigerungshaltung des überlebenden Ehegatten als Verstoß gegen eine Pflichtteilsstrafklausel gelten kann.
- Pflichtteilsergänzung: Das OLG Nürnberg stellte klar, dass eine Leibrente in Höhe des Mietzinses bei einer Grundstücksüberlassung dazu führen kann, dass die 10-Jahres-Frist für die Pflichtteilsergänzung nicht anläuft.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Die Fülle der Entscheidungen und gesetzgeberischen Initiativen zeigt, dass die Nachlassplanung ein dynamisches Rechtsgebiet bleibt.
- Rechtzeitig planen: Es ist wichtiger denn je, die eigenen Verfügungen präzise zu formulieren und die rechtlichen Entwicklungen im Auge zu behalten.
- Professionelle Beratung: Die Komplexität vieler Sachverhalte macht eine fachkundige Beratung bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen unerlässlich.
- Vorsicht bei Prozessen: Das Scheitern von Klagen aufgrund formeller Fehler oder unzureichender Klagebegründungen verdeutlicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prozessführung.
Quellenangabe:
Prof. Dr. Maximilian Zimmer, „ZEV-Report Zivilrecht“, ZEV 2025, 651 ff.(Verweist auf diverse Gesetze wie BGB, GNotKG, VwGO, ZPO sowie auf Entscheidungen des BGH, OLG München, OLG Düsseldorf, OLG Zweibrücken, LG Lübeck, BSG und OLG Naumburg).
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