Zweifel an der Echtheit eines Testaments: Die Grenzen gerichtlicher Gutachten

OLG Brandenburg: Für die Echtheit eines Testaments reichen "keine vernünftigen Zweifel" des Gerichts – auch bei Gutachten mit Wahrscheinlichkeiten.

Die Echtheit eines Testaments ist oft entscheidend für den Ausgang eines Erbscheinsverfahrens. Doch wann sind die Zweifel an der Echtheit so groß, dass ein Testament als ungültig gilt? Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 5. Mai 2025 (Az.: 3 W 80/24) klargestellt, dass es ausreicht, wenn das Gericht keine "vernünftigen Zweifel" an der Echtheit hat.

Dies gilt auch dann, wenn ein Sachverständigengutachten im Hinblick auf objektive Befundlücken nur eine weit überwiegende, einfache oder hohe Wahrscheinlichkeit der Urheberschaft des Erblassers feststellt. Das Gericht ist in seiner Überzeugungsbildung nicht an eine hundertprozentige Sicherheit gebunden.

Eine weitere Gutachteneinholung ist laut OLG Brandenburg nur dann notwendig, wenn das vorliegende Gutachten ungenügend ist oder begründete Zweifel an der Sachkunde des Sachverständigen bestehen.

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