BGH: Fiskus ist anders zu beurteilen, als andere Erben

Das Amtsgericht hielt die Zwangsvollstreckung in das nicht zum Nachlass gehörende Vermögen ebenfalls für unzulässig. Dagegen erklärte das Landgericht dies für zulässig. Der BGH gab nun grundsätzlich dem Bundesland Sachsen recht und verwies die Sache zurück ans Landgericht. Die Zwangsvollstreckung sei in diesem Fall also unzulässig gewesen, so der BGH. Die nach dem Erbfall entstandenen Hausgeldschulden seien demnach keine Eigenverbindlichkeiten des Bundeslandes, für die es auch mit seinem eigenen Vermögen zu haften habe. Stattdessen seien sie Nachlassverbindlichkeiten, bei denen die Haftung auf die Erbmasse beschränkt sei. Bei anderen Erben als dem Fiskus vertritt der BGH dagegen allerdings eine andere Meinung. Demzufolge haften andere Erben bei nach Erbfall fällig gewordenen Wohngeldschulden spätestens auch dann mit ihrem eigenen Vermögen, wenn sie die Erbschaft angenommen haben oder die Ausschlagungsfrist abgelaufen ist. Die unterschiedliche Beurteilung von Fiskus und anderen Erben sei insbesondere darauf zurückzuführen, dass das BGB dem Fiskus nicht die Möglichkeit einräumt, das Erbe auszuschlagen. Der Fiskus nehme in der Regel zudem bloß eine Ordnungsfunktion wahr und sorge dafür, dass keine herrenlosen Nachlässe entstünden.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Wer bezahlt die Kosten der Beerdigung?

Zum Zeitpunkt der Bestattung des Erblassers ist häufig noch nicht bekannt, wer seine Erben sind. Kurz nach dem Tod können die Erben in der Regel auch noch kein Testament und kein Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts vorlegen. Andererseits müssen die Erben die Bestattungskosten begleichen. Aus diesem Grund überweisen im Einzelfall die Banken unbürokratisch die Bestattungskosten gegen Vorlage einer entsprechenden Rechnung. Ein einklagbarer Anspruch, dass die Bank diese Kosten bezahlt, besteht jedoch nicht.

OLG Köln: Entscheidend sei der Eindruck des Erben

Dem OLG Köln zufolge ist es möglich, dass ein Kind seinen Auskunftsanspruch in einer Schärfe und Bestimmtheit geltend macht, die ihn aus Sicht des Elternteils schon als Zahlungsaufforderung erscheinen lässt. Im konkreten Fall hatte ein Kind nicht nur nach dem Nachlassbestand gefragt. Vielmehr hatte es vom Vater auch verlangt, den Wert des Nachlasses durch einen Gutachter bewerten zu lassen. Außerdem stellte das Kind eine konkret bezifferte Abfindung in den Raum, bei deren Zahlung es auf die Geltendmachung des Pflichtteils verzichten werde. Das OLG Köln sah darin schon ein Zahlungsverlangen des Kindes und hielt damit die Voraussetzungen der Pflichtteilsstrafklausel für gegeben. Damit wird das Kind nun nicht mehr Erbe, wenn der Vater einmal stirbt.

Streit über nach Erbfall entstandene Hausgeldschulden

Dem Urteil des BGH lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Bundesland Sachsen war gemäß eben jenes § 1936 BGB gesetzlicher Alleinerbe eines Wohnungseigentümers. Verwaltet wurde die Wohnung von einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die von ihren Mitgliedern regelmäßig Hausgeld verlangte. Ein solches Haus- oder auch Wohngeld wird von allen Mitgliedern einer WEG in bestimmten Abständen gezahlt, um etwa Betriebs- und Verwaltungskosten decken zu können. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte nun im Laufe der Zeit drei Anerkenntnisurteile gegen das Bundesland Sachsen über rückständige Hausgeldzahlungen erwirkt. In den Urteilen war allerdings die beschränkte Erbenhaftung des Landes vorbehalten worden. Aus diesen Urteilen betrieb die WEG nun Zwangsvollstreckung in das nicht zum Nachlass gehörende Vermögen des Bundeslandes. Dagegen klagte das Land nun, da es die Zwangsvollstreckung für unzulässig erachtete.

Wie Erbschaft versteuern?

Jede Person, die eine Erbschaft oder ein Vermächtnis erhält, ist verpflichtet, diesen Erwerb dem Finanzamt zu melden. Nahe Angehörige, wie Kinder oder Ehepartner, profitieren von hohen Freibeträgen. Nur wenn der Wert der Erbschaft diese Freibeträge überschreitet, fällt Erbschaftsteuer an. Der Steuersatz für die Erbschaftssteuer steigt mit dem Wert der Erbschaft und kann in § 19 ErbStG nachgelesen werden.

Finanzielle Absicherung durch Berliner Testament

Bei einem Berliner Testament setzen sich in der Regel Ehepartner als gegenseitige Alleinerben ein. Somit geht das Vermögen des zuerst gestorbenen Ehepartners zunächst an den Längerlebenden. Stirbt auch der längerlebende Ehepartner, geht das Erbe schließlich an die als Schlusserben eingesetzten Kinder. Dies hat zunächst einige Vorteile. So wird in erster Linie der längerlebende Ehepartner nach dem Tod seines Ehemannes oder seiner Ehefrau finanziell abgesichert und kann grundsätzlich frei über Vermögen verfügen. Er muss das Erbe mit niemandem teilen. Insbesondere wenn die Barmittel knapp sind, ist dies von Vorteil. Darüber hinaus wird ebenfalls sichergestellt, dass anschließend die Kinder das Erbe erhalten.

Smart contracts im Erbrecht

Ein internationales Startup namens Legacy schickt sich nun an, smart contracts auch im Erbrecht fruchtbar zu machen. Legacy sieht einen Bedarf für eine digitale Handhabung des digitalen Nachlasses bzw. des digitalen Erbes. Der Ansatz: Der Erblasser soll zunächst überlegen, wer seine digital zugänglichen Vermögensbestandteile wie etwa Kryptogeld oder Social-Media-Accounts nach seinem Tod erhalten soll. Für jeden Begünstigten formt er eine Transfereinheit (sog. capsule), der die einzelnen Vermögensteile dann zugewiesen werden. Sobald das System den Tod des Erblassers feststellt, werden die Einheiten auf die Rechtsnachfolger transferiert. Die Feststellung des Todes geschieht nicht etwa über die Standesämter, sondern dadurch, dass Legacy aufgrund öffentlich verfügbarer Informationen den Eindruck gewinnt, dass der Erblasser verstorben sein dürfte. Stoppt der Erblasser etwa abrupt seine Social-Media-Aktivität, schreiben viele Menschen ein „R.I.P.“ auf seine Facebook-Timeline, wird sein Account in den Gedenkstatus versetzt und/oder findet das System eine Todesanzeige in einer örtlichen Zeitung, die auf ihn passt, so könnte der Erbfall ausgelöst werden.

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Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Alleinerbe

Alleinerbe ist derjenige, der beim Tod des Erblassers alleiniger Erbe des Nachlasses wird.

Ausschlagung

Das Ausschlagen der Erbschaft bedeutet, dass kein Anspruch mehr auf irgendeinen Teil davon besteht. Dadurch kann auch kein Pflichtteil mehr einfordert werden.

Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft liegt vor, wenn der Verstorbene mehrere Personen als Erben einsetzt. Diese sogenannten Miterben bilden dann eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass gemeinschaftlich verwaltet und unter sich aufteilt.

Erblasser

Erblasser ist die Person, auf die das Vermögen des Erblassers im Erbfall als Ganzes übergeht (Gesamtrechtsnachfolge).

Erbschaft

Vor- und Nacherbschaft im gemeinschaftlichen Testament In einem gemeinschaftlichen Testament (Berliner Testament) ist nicht zwingend erforderlich, dass das Testament die Begriffe „Vor“- und „Nacherbe“ enthält

Erbschein

Erbschein ist das vom Nachlassgericht ausgestellte amtliche Zeugnis über das Erbrecht des Erben, und, wenn der Erbe nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils.

Erbverzicht

Unter dem Erbverzicht ist ein vom Erblasser zu Lebzeiten mit seinem Ehegatten oder einem Verwandten abgeschlossener erbrechtlicher Vertrag zu verstehen, in dem der Vertragspartner auf den Anfall seines künftigen gesetzlichen Erbrechts verzichtet.

Gesellschaftliches Erbrecht

Erbrecht und Gesellschaftsrecht sind vom Gesetz nicht aufeinander abgestimmt. Bei dem Aufeinandertreffen von Erbrecht auf Gesellschaftsrecht kann es daher zu Interessenskonflikten kommen, insbesondere bei den sog. „Nachfolgeklauseln".

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge gilt, wenn es kein Testament gibt, ein Testament ungültig ist oder per Testament die gesetzliche Erbfolge bestimmt wurde.

Gewillkürte Erbfolge

Das deutsche Erbrecht enthält in den §§ 1924 ff. BGB präzise Vorgaben dazu, wie der Nachlass eines Verstorbenen auf die Hinterbliebenen verteilt werden soll, falls dieser keine gewillkürte Erbfolge mittels Testament oder Erbvertrag vorgesehen hat.

Gütergemeinschaft

Bestand der Güterstand der Gütergemeinschaft, erhält der Ehegatte ein Viertel des Nachlasses, der Rest geht zu gleichen Teilen an die Kinder. War die Ehe kinderlos, erhält der Ehegatte die Hälfte, die andere Hälfte steht den Erben zweiter Ordnung zu.

Gütertrennung

Hat sich ein Ehepaar für die Gütertrennung entschieden und dies auch beim Notar beurkunden lassen, gilt eine andere Erbquote für die Ehegatten: War die Ehe kinderlos, erhält der hinterbliebene Ehegatte die Hälfte des Nachlasses und die andere Hälfte geht an die Erben zweiter Ordnung.

Nachlassgericht

Nachlassgericht ist das Amtsgericht. Es ist insbesondere zuständig für alle Nachlasssachen. Zuständig ist grundsätzlich der Rechtspfleger.

Nachlassinsolvenz

Nachlassinsolvenz ist das Insolvenzverfahren über einen Nachlass. Antragsberechtigt ist u.a. jeder Erbe, der Nachlassverwalter, der Testamentsvollstrecker oder jeder Nachlassgläubiger.

Nachlasspflegschaft

Die Nachlasspflegschaft bezweckt die Ermittlung der unbekannten Erben und die Sicherung und Erhaltung des Nachlasses.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspflegschaft kann zur Sicherung des Nachlasses vom Nachlassgericht angeordnet werden. Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. Das Gleiche gilt, wenn der Erbe unbekannt und wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat.

Nachlassverbindlichkeit

Zwei beim BFH gerade anhängig gewordene Revisionen zeigen wieder, dass der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 ErbStG zunehmend streitiger zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung wird.

Vermächtnis

Wirtschaftlich versorgen können Sie als Erblasser Ihren Ehegatten auch über die Zuwendung von Vermächtnissen.

Vor- / Nacherbschaft

Für die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft ist es nicht zwingend erforderlich, dass das Testament die Begriffe „Vorerbe“ und „Nacherbe“ enthält.

Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft hat sowohl Folgen für ein Erbe, das Sie während der Ehe erhalten, als auch darauf, wie hoch Ihr Erbteil ausfällt, wenn Ihr Partner vor Ihnen stirbt.Erben Sie im Laufe der Ehe oder erhalten eine Schenkung, zählt beides nicht zum sogenannten Zugewinn.

Überschuldeter Nachlass

Aus dem Gesetz kann der Erbe mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen, dass er für die auf ihn im Erbfall automatisch übergegangenen Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers haftet.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.