Kein Testament – Was tun?

In Abwesenheit eines Testaments tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge gemäß §§ 1924 ff. BGB in Kraft. Diese bestimmt, wer das Vermögen des Verstorbenen erhält, wobei Kinder und Ehepartner Vorrang vor anderen Verwandten haben. Ohne Testament sind die gesetzlichen Erben nicht verpflichtet, sich beim Nachlassgericht zu melden. Es liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Erben, die Abwicklung der Erbschaft zu regeln.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Aktiv fragen nach einer Erbrechts-Mediation

Die Empfehlung einer Mediation gehört trotz der hohen Erfolgsaussichten heute noch nicht zur anwaltlichen Routine. Das hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass viele Anwälte mit dem Mediationsverfahren und ihrer wichtigen Rolle darin noch nicht vertraut sind. Mandanten sollten daher die häufig optimistisch formulierten Erfolgsaussichten einer Klage vor Gericht aktiv hinterfragen. Und sie sollten eine Mediation durchaus auch einmal von sich aus ins Spiel bringen. Das Wichtigste zum Schluss: Es ist nicht Voraussetzung für eine Mediation, dass die Parteien aktuell konstruktiv miteinander sprechen können. Vielmehr ist es typisch, dass man sich in den letzten Monaten nichts mehr zu sagen hatte und nur noch über die Anwälte kommuniziert hat. Gerade solche Situationen lassen sich in der Mediation häufig schon binnen weniger Stunden aufbrechen. Die Konfliktlösung in der erbrechtlichen Mediation kommt fast immer überraschend, aber dass sie kommt, ist ziemlich sicher.

Wer muss die Erbschaft ausschlagen?

Kein Erbe ist verpflichtet, eine Erbschaft anzunehmen. Nimmt man jedoch eine überschuldete Erbschaft an, übernimmt man auch die Schulden des Verstorbenen und muss diese in der Regel mit eigenen Mitteln begleichen. Erhält man die Nachricht, dass man als Erbe eingesetzt wurde, sollte man daher umgehend die finanziellen Verhältnisse des Verstorbenen klären. Wenn man hauptsächlich Schulden erbt, kann man die Erbschaft innerhalb einer Frist von sechs Wochen ausschlagen.

Kein Testament – Was tun?

In Abwesenheit eines Testaments tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge gemäß §§ 1924 ff. BGB in Kraft. Diese bestimmt, wer das Vermögen des Verstorbenen erhält, wobei Kinder und Ehepartner Vorrang vor anderen Verwandten haben. Ohne Testament sind die gesetzlichen Erben nicht verpflichtet, sich beim Nachlassgericht zu melden. Es liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Erben, die Abwicklung der Erbschaft zu regeln.

Pflichtteilsstrafklausel verhindert den frühen Zugriff der Kinder

Man kann diese Pflichtteilsansprüche der Kinder beim Tod ihres ersten Elternteils juristisch nicht verhindern. Die einzige Gestaltungsmöglichkeit liegt darin, den Kindern diese Ansprüche madig zu machen. Das macht man mit einer Bedingungskonstruktion. In das Berliner Testament nimmt man eine Klausel auf, wonach jedes Kind, das nach dem erstversterbenden Elternteil seinen Pflichtteil geltend macht, beim Tod des länger lebenden Elternteils nicht Erbe werden und damit auch nur den Pflichtteil erhalten soll. Wer also als Kind beim ersten Todesfall nicht still halten kann, bekommt dafür am Ende weniger. Genau das ist der Inhalt einer Pflichtteilsstrafklausel.

Welche Pflichten hat der Erbe gegenüber dem Testamentsvollstrecker?

Wenn der Erblasser sowohl Erben als auch einen Testamentsvollstrecker eingesetzt hat, stehen die Erben vor erheblichen Einschränkungen. Obwohl die Erben nach dem Erbfall die rechtlichen Nachfolger des Erblassers werden und formal das gesamte Erbe übernehmen, darf gemäß § 2205 BGB nur der Testamentsvollstrecker vorerst den Nachlass in Besitz nehmen. Dadurch haben die Erben vorübergehend keinen Zugriff auf die Erbschaft.

OLG Bamberg: Bindung an das gemeinschaftliche Testament trotz Änderungsklausel

Das OLG Bamberg legt die Änderungsklausel im streitgegenständlichen Fall dahingehend aus, dass „familiäre Zuwiderhandlungen“ vorliegen, wenn (wiederholte) massive, insbesondere schikanöse Übergriffe sowie vergleichbare erhebliche Verfehlungen durch den Sohn vorliegen. Eine bloße Kontakteinschränkung zum Vater genügte nicht. Die Auslegung der Änderungsklausel ergibt zudem, dass es nicht Sinn des Änderungsvorbehalts im gemeinschaftlichen Ehegattentestament war, einem durch den Ehegatten verursachten Konflikt mit dem Alleinerben vorzubeugen. Auch kann es nicht Wille der Ehegattin gewesen sein, durch die Änderungsklausel die Möglichkeit einzuräumen, die neue Lebensgefährtin des Ehegatten im Testament zu bedenken. Die ultima Ratio Funktion der Neutestierung steht auch gerade im Widerspruch zum vorrangigen Beweggrund des Ehegatten, die Lebensgefährtin als Miterbin einzusetzen. Das Gericht war der Ansicht, dass die Abänderung der ursprünglichen Schlusserbenbestimmung mit der Bindungswirkung von dem gemeinschaftlich errichteten Ehegattentestament unter keinen Umständen zu vereinbaren ist. Dies hat zur Folge, dass sich die abweichende Anordnung als rechtsunwirksam darstellt. Der Erbscheinantrag der Lebensgefährtin war von Anfang an abweisungsreif.

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Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Behindertentestament

Behindertentestament ist die Bezeichnung für ein Testament von Eltern eines behinderten Kindes, das besondere Regelungen in Bezug auf die Behinderung enthält (indem dem Kind ein bestimmter Teil des Nachlasses übertragen wird, ohne dabei seine Ansprüche auf staatliche Unterstützung zu mindern).

Berliner Testament

Es entspricht einem weit verbreiteten Bedürfnis von Eheleuten, sich zunächst gegenseitig als Erben einzusetzen, und das vom überlebenden Ehegatten nicht verbrauchte Vermögen nach dem Tod des überlebenden Ehegatten an Dritte (meist die Kinder) zu übertragen. Diese Vorstellungen und Wünsche können Ehegatten mit dem Berliner Testament realisieren.

Erbvertrag

Während einseitige Verfügungen in Form eines Testaments jederzeit frei widerrufen werden können, ist das bei vertragsmäßigen Anordnungen im Erbvertrag nicht so einfach möglich.

Handschriftliches Testament

Nach § 2247 Abs. 1 kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.

Notarielles Testament

Notarielles Testament ist ein zur Niederschrift des Notars errichtetes Testament, in dem dem Notar der letzte Wille mündlich erklärt oder ihm eine Niederschrift mit der Erklärung übergeben wird, dass diese den letzten Willen enthalte. Ein notarielles Testament muss bei einem Notar errichtet werden.

Testierfähigkeit

Testierfähigkeit ist Voraussetzung für die wirksame Errichtung eines Testaments. Sie betrifft die Fähigkeit, ein Testament wirksam zu errichten, zu ändern oder aufzuheben.

Unternehmertestament

Das Unternehmertestament ist für Unternehmer enorm von Bedeutung, da ihnen aufgrund ihres Unternehmens eine besondere Verantwortung zukommt. Zu dieser Verantwortung gehört auch, frühzeitig und vor allem rechtzeitig ein Testament wegen einer Unternehmensgründung in Betracht zu ziehen und zu formulieren.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.