Muss ich ein Testament errichten?
Die Antwort ist ganz klar: Nein. Wenn Sie kein Testament errichten, greift automatisch die gesetzliche Erfolge. Durch sie werden die Ansprüche des Ehepartner, der Kinder oder sonstiger potentieller Erben klar geregelt. Nur, wenn Sie von dieser gesetzlichen Erfolge abweichen wollen, etwa weil Sie jemanden mit einer Erbschaft beglücken wollen, der sonst keine Ansprüche hätte, sollten Sie ein Testament errichten.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Tritt ein Erbfall ein, muss der Erbe grundsätzlich selbst klären, aus welchen einzelnen Vermögensgegenständen die Erbschaft besteht. Gibt es nur einen Erben, erhält dieser das gesamte Vermögen allein. Bei mehreren Erben müssen diese sich grundsätzlich über die Aufteilung der Nachlassgegenstände einigen. Ein Erblasser kann jedoch in seinem Testament genaue Regelungen zur Verteilung seines Vermögens unter den Erben festlegen.
Ja, das ist möglich. Anders als bei der Erbeinsetzung kann jeder in seinem Testament anordnen, dass beispielsweise die Witwe nach seinem Tod einen Vermächtnisnehmer auswählen soll. Der Erblasser muss allerdings den Personenkreis, aus dem der Vermächtnisnehmer auszuwählen ist, ganz genau eingrenzen (zum Beispiel eines der eigenen Kinder, Verein am Wohnort).
Für den Fristbeginn muss der Erblasser bei einer Grundstücksschenkung aber nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgeben, sondern darüber hinaus auch darauf verzichten, das Grundstück im Wesentlichen weiter zu nutzen. Eine Schenkung gilt als nicht geleistet, wenn der Schenkende seine Rechtsstellung formal aufgibt, wirtschaftlich aber weiter uneingeschränkt über den „Genuss“ des Grundstücks verfügen kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 29. Juni 2016 (Az. IV ZR 474/15) festgestellt, dass in Ausnahmefällen die Frist mit Schenkungsvollzug bei Wohnrechtsvorbehalt nicht beginnt. In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte sich der Erblasser die Erdgeschosswohnung und damit das Wohnungsrecht an einer von insgesamt drei Etagen vorbehalten. Das genügte dem BGH nicht, dass die Frist nicht begann. Soweit für den Schenkenden eine spürbare Veränderung durch die Schenkung erfolgt, ist der Fristlauf nicht gehemmt. Der Fristbeginn bei einem Pflichtteilsergänzungsanspruch ist hingegen gehindert, wenn sich der Schenkende ein Wohnungsrecht für das gesamte Haus vorbehält. Des Weiteren liegt kein Fristbeginn vor, wenn sich der Erblasser weiterhin wesentlichen Einfluss für die Verwendung des Hausgrudstücks einräumt.
Einen Erbschein erhält man nur durch einen Antrag beim zuständigen Nachlassgericht. Dieser Antrag kann bei jedem Notar oder direkt beim Nachlassgericht gestellt werden. Im Zusammenhang mit dem Antrag müssen umfangreiche Angaben gemacht und zahlreiche Urkunden vorgelegt werden. Die Erteilung eines Erbscheins ist kostenpflichtig, und die Gebühren steigen mit dem Wert des Nachlasses. Bei Erbfällen mit Auslandsbezug kann es sinnvoll sein, statt eines nationalen Erbscheins ein Europäisches Nachlasszeugnis beim Nachlassgericht zu beantragen.
Regelungen zu Ersatzerben finden sich in §§ 2096 bis 2099 BGB. Danach kann ein Erblasser beim Aufsetzen eines Testaments oder Erbvertrags bestimmen, wer Erbe wird, wenn der eigentlich vorgesehene Erbe beim Tod des Erblassers bereits verstorben ist. Diesen Hilfserben nennt das Gesetz „Ersatzerbe“. Ein Ersatzerbe kann nicht nur zum Zuge kommen, wenn der eigentliche Erbe vorverstirbt, sondern auch dann, wenn dieser die Erbschaft ausschlägt. Ist eine Ersatzerbfolge im Testament oder Erbvertrag nicht ausdrücklich angeordnet oder mit Worten umschrieben, kann es trotzdem genau dazu kommen. So verhält es sich etwa, wenn der Erblasser eigene Kinder oder Enkel als Erben einsetzt. Denn für diesen Fall legt § 2069 BGB fest, dass bei deren Vorversterben im Zweifel deren Abkömmlinge Ersatzerben werden. Das gilt aber dem Gesetz zufolge nur, wenn der Erblasser eigene Abkömmlinge als Erben einsetzt. Setzt er hingegen Dritte als Erben ein, werden deren Kinder nicht ohne Weiteres zu Ersatzerben.
Das Nachlassgericht ist alleinig befugt, einen Erbschein auszustellen. Die örtliche Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht, das den Bezirk des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen abdeckt. Zur Beantragung eines Erbscheins kann man das Nachlassgericht persönlich aufsuchen und dort einen entsprechenden Antrag einreichen. Alternativ besteht die Option, einen Notar zu konsultieren und diesen mit der Abwicklung der erforderlichen Formalitäten zu betrauen.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Behindertentestament
Behindertentestament ist die Bezeichnung für ein Testament von Eltern eines behinderten Kindes, das besondere Regelungen in Bezug auf die Behinderung enthält (indem dem Kind ein bestimmter Teil des Nachlasses übertragen wird, ohne dabei seine Ansprüche auf staatliche Unterstützung zu mindern).
Berliner Testament
Es entspricht einem weit verbreiteten Bedürfnis von Eheleuten, sich zunächst gegenseitig als Erben einzusetzen, und das vom überlebenden Ehegatten nicht verbrauchte Vermögen nach dem Tod des überlebenden Ehegatten an Dritte (meist die Kinder) zu übertragen. Diese Vorstellungen und Wünsche können Ehegatten mit dem Berliner Testament realisieren.
Erbvertrag
Während einseitige Verfügungen in Form eines Testaments jederzeit frei widerrufen werden können, ist das bei vertragsmäßigen Anordnungen im Erbvertrag nicht so einfach möglich.
Handschriftliches Testament
Nach § 2247 Abs. 1 kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.
Notarielles Testament
Notarielles Testament ist ein zur Niederschrift des Notars errichtetes Testament, in dem dem Notar der letzte Wille mündlich erklärt oder ihm eine Niederschrift mit der Erklärung übergeben wird, dass diese den letzten Willen enthalte. Ein notarielles Testament muss bei einem Notar errichtet werden.
Testierfähigkeit
Testierfähigkeit ist Voraussetzung für die wirksame Errichtung eines Testaments. Sie betrifft die Fähigkeit, ein Testament wirksam zu errichten, zu ändern oder aufzuheben.
Unternehmertestament
Das Unternehmertestament ist für Unternehmer enorm von Bedeutung, da ihnen aufgrund ihres Unternehmens eine besondere Verantwortung zukommt. Zu dieser Verantwortung gehört auch, frühzeitig und vor allem rechtzeitig ein Testament wegen einer Unternehmensgründung in Betracht zu ziehen und zu formulieren.
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.