Pflichtteilsstrafklausel: Standardklausel im Berliner Testament
Der Begriff Pflichtteilsstrafklausel hört sich zwar sperrig an. Solche Klauseln gehören aber zum absoluten Standard in Ehegattentestamenten. In Deutschland ist es rechtlich möglich und auch sehr üblich, dass Ehegatten ihr Testament gemeinsam verfassen. Die häufigste Form eines Ehegattentestaments ist das sog. Berliner Testament. Hier einigen sich die Ehegatten, dass beim Tod des ersten von ihnen der andere erben soll. Verstirbt auch der zweite Ehegatte, sollen die gemeinsamen Kinder erben. Diese Gestaltung hat sich bewährt und wird von den meisten Menschen als fair empfunden. Sie führt aber an einer Stelle zu einem rechtlichen Problem. Denn auch wenn die Kinder letztlich alles erben, so erhalten sie nach dem Tod ihres ersten Elternteils erst einmal gar nichts. Oder in den Worten des Erbrechts: Sie sind beim ersten Erbfall enterbt. Und wer enterbt ist, hat nach dem deutschen Erbrecht einen Pflichtteilsanspruch gegen die Erben.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Wenn das Unternehmen innerhalb der Familie bleiben soll, sollten Sie zu Lebzeiten, aber auch und insbesondere von Todes wegen sicherstellen, dass Ihre Kinder oder Enkel die Chance erhalten, es fortzuführen. Bis sie die notwendige Ausbildung absolviert haben, kann zum Beispiel die Leitung des Unternehmens auf einen Fremdgeschäftsführer übertragen werden. Auf Gesellschafterebene kann eine Dauertestamentsvollstreckung vorgesehen werden. In diesem Fall ordnet ein Unternehmer in seinem Testament an, dass eine bestimmte Person oder mehrere Personen die unternehmerischen Interessen der Kinder solange wahrnehmen, bis sie in der Lage sind, das Unternehmen selbst fortzuführen.
Grundsätzlich kann der Pflichtteilsberechtigte bei einer Schenkung des Erblassers an einen Dritten, als Ergänzung des Pflichtteils einen Ausgleichsbetrag verlagen. Dieser Betrag erhöht sich, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass und somit dem Pflichtteil zugerechnet wird. Dieser Betrag bewegt sich bei einer Schenkung von Immobilien meist in einem hohen Bereich. Dabei wird die Schenkung innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang für den Pflichtteilsergänzungsanspruch berücksichtigt, innerhalb jeden weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger. Für den Fristbeginn ist bei Grundstücken dabei auf die Umschreibung im Grundbuch abzustellen.
Das Gericht lässt durch einen amtlichen Verwalter über die Erbmasse verfügen. Der Erbe darf in der Zeit der Nachlassinsolvenz nicht über das Erbe verfügen, also weder etwas verschenken oder verkaufen.
Die heutige Generation nennt man Digital Natives. Es ist die erste Generation, die mit Internet und Handy aufgewachsen ist. Für diese Generation spielt sich ein großer Zeit des Lebens online ab und es wir dabei ein Digitales Erbe aufgebaut. So nennt man die gesamten Daten, welche von einem Verstorbenen im Internet oder auf Festplatten und USB-Sticks zu finden sind. Neben Konten bei Internet-Versandhäusern (bspw. Amazon) und verschiedenen persönlichen Profilen in sozialen Netwerken (bspw. Facebook) umfasst ein digitaler Nachlass insbesondere auch online geschlossene Verträge.
Im Internet werden zahlreiche Musikstücke, E-Books und Filme gekauft. Diese sind von dem digitalen Nachlass hingegen nicht erfasst. Mit dem Tod ist bei Lizenzmodellen vielfach das Ende der Nutzungsrechte verbunden. Ein Eintritt des Erben erfolgt hierbei nicht. Unter Umständen stellt diese Regelung in den AGB einen Verstoß gegen das Transparenzgebot aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB dar. Vielfach ist nicht festgelegt, dass es sich um eine Miete und nicht um einen Kauf handelt. Ein Vorgehen lohnt sich jedoch aufgrund der fehlenden Vollstreckbarkeit in ausländische Jurisdiktionen in den wenigsten Fällen.
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch dient grundsätzlich dem Schutz vor benachteiligenden Schenkungen des Erblassers. Der Gesetzgeber hat mit § 2325 BGB eine 10-Jahresfrist eingeführt, um vorbeugend Streit über eine Benachteiligungsabsicht zu vermeiden. Für den Pflichtteilsergänzungsanspruch hat der Gesetzgeber generell bestimmt, dass nach zehn Jahren keine Benachteiligungsabsicht mehr gegeben ist.
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Behindertentestament
Behindertentestament ist die Bezeichnung für ein Testament von Eltern eines behinderten Kindes, das besondere Regelungen in Bezug auf die Behinderung enthält (indem dem Kind ein bestimmter Teil des Nachlasses übertragen wird, ohne dabei seine Ansprüche auf staatliche Unterstützung zu mindern).
Berliner Testament
Es entspricht einem weit verbreiteten Bedürfnis von Eheleuten, sich zunächst gegenseitig als Erben einzusetzen, und das vom überlebenden Ehegatten nicht verbrauchte Vermögen nach dem Tod des überlebenden Ehegatten an Dritte (meist die Kinder) zu übertragen. Diese Vorstellungen und Wünsche können Ehegatten mit dem Berliner Testament realisieren.
Erbvertrag
Während einseitige Verfügungen in Form eines Testaments jederzeit frei widerrufen werden können, ist das bei vertragsmäßigen Anordnungen im Erbvertrag nicht so einfach möglich.
Handschriftliches Testament
Nach § 2247 Abs. 1 kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.
Notarielles Testament
Notarielles Testament ist ein zur Niederschrift des Notars errichtetes Testament, in dem dem Notar der letzte Wille mündlich erklärt oder ihm eine Niederschrift mit der Erklärung übergeben wird, dass diese den letzten Willen enthalte. Ein notarielles Testament muss bei einem Notar errichtet werden.
Testierfähigkeit
Testierfähigkeit ist Voraussetzung für die wirksame Errichtung eines Testaments. Sie betrifft die Fähigkeit, ein Testament wirksam zu errichten, zu ändern oder aufzuheben.
Unternehmertestament
Das Unternehmertestament ist für Unternehmer enorm von Bedeutung, da ihnen aufgrund ihres Unternehmens eine besondere Verantwortung zukommt. Zu dieser Verantwortung gehört auch, frühzeitig und vor allem rechtzeitig ein Testament wegen einer Unternehmensgründung in Betracht zu ziehen und zu formulieren.
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.