Was passiert, wenn ich handlungsunfähig werde?
Wenn Sie als Unternehmer zum Beispiel nach einem Unfall oder wegen einer Krankheit im Koma liegen, gelten die in einem Notfalltestament getroffen Regelungen noch nicht. Also müssen Sie für die Zeit Ihrer Handlungsunfähigkeit Vorsorge treffen. Dies geschieht mit einer Vorsorgevollmacht. Darin erteilen Sie einem Menschen, dem sie besonders vertrauen und der Geschäftserfahrung hat, die Vollmacht, Sie im Rahmen Ihres Unternehmens zu vertreten. Der Bevollmächtigte kann dann je nach Rechtsform einen neuen Geschäftsführer bestellen. Darüber hinaus sollte jeder Unternehmer für seine Firma einen Notfallplan erstellen. Damit erhöht er die Chance, dass sein Unternehmen im Fall seiner Handlungsunfähigkeit fortgeführt werden kann.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Die Verteilung einer Erbschaft erfolgt nach den Vorgaben des Testaments, falls ein solches vorhanden ist. Der Verstorbene kann im Testament festlegen, wer welchen Teil des Vermögens erhält. Ohne Testament bestimmt das Gesetz die Erbfolge und regelt, wer den Nachlass erhält. Dabei schließen nahe Familienangehörige weiter entfernte Verwandte von der Erbfolge aus. Wurden enge Familienmitglieder wie Kinder oder der Ehepartner vom Erblasser von der Erbfolge ausgeschlossen, steht ihnen dennoch der Pflichtteil zu.
Grundsätzlich JA. Deutsche Nachlassgerichte erteilen aber nur dann einen Erbschein, wenn deutsches Erbrecht zu Anwendung kommt. Gilt ausländisches Erbrecht, so sind deutsche Nachlassgerichte nur für diejenigen Vermögenswerte zuständig, die der Erblasser in Deutschland hinterlassen hat. Beispiel: Ein Österreicher mit letztem Wohnsitz in Deutschland hinterlässt auch deutsches Vermögen. Er wird - nach dem Staatsangehörigkeitsprinzip - nach österreichischem Erbrecht beerbt. Die deutschen Nachlassgerichte können für das Vermögen in Österreich keinen Erbschein erteilen; hierfür sind die österreichischen Gerichte ausschließlich zuständig. Für das Immobilienvermögen in Deutschland können die deutschen Gerichte dagegen einen sog. gegenständlich beschränkten Erbschein erteilen.
So gerne der Unternehmer seine Firma bis an sein Lebensende fortführen will, ist es doch weit sinnvoller, die Übergabe auf die nächste Generation zu Lebzeiten zu vollziehen. So kann die Nachfolgegeneration eingeführt und eingearbeitet werden – sie kann die vom Unternehmer vorgelebten Werte besser verstehen und bewahren. Bei Fehlentwicklungen kann der Unternehmer noch rechtzeitig eingreifen. Erb-, gesellschafts- und steuerrechtliche Themen können besser geregelt und sogar optimiert werden.
Dem Urteil des BGH lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Bundesland Sachsen war gemäß eben jenes § 1936 BGB gesetzlicher Alleinerbe eines Wohnungseigentümers. Verwaltet wurde die Wohnung von einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die von ihren Mitgliedern regelmäßig Hausgeld verlangte. Ein solches Haus- oder auch Wohngeld wird von allen Mitgliedern einer WEG in bestimmten Abständen gezahlt, um etwa Betriebs- und Verwaltungskosten decken zu können. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte nun im Laufe der Zeit drei Anerkenntnisurteile gegen das Bundesland Sachsen über rückständige Hausgeldzahlungen erwirkt. In den Urteilen war allerdings die beschränkte Erbenhaftung des Landes vorbehalten worden. Aus diesen Urteilen betrieb die WEG nun Zwangsvollstreckung in das nicht zum Nachlass gehörende Vermögen des Bundeslandes. Dagegen klagte das Land nun, da es die Zwangsvollstreckung für unzulässig erachtete.
Wer durch Testament ausdrücklich enterbt ist oder dadurch, dass ein anderer zum Erben eingesetzt ist, sollte sich zunächst Klarheit verschaffen, welche Rechte er hat. Im deutschen Erbrecht wird zwischen der gesetzlichen Erbfolge und der testamentarischen Erbfolge unterschieden. Gesetzliche Erben sind die Personen, die Erben werden, wenn nicht durch Testament etwas anderes geregelt ist. Testamentarische Erben werden in Gegenüberstellung zu den gesetzlichen Erben auch gewillkürte Erben genannt. Bestimmte nahe Angehörige des Erblassers können Pflichtteilsansprüche oder Pflichtteilsergänzungsansprüche haben, wenn ihr Anteil am Erbe nicht mindestens der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils entspricht.
Zuständig für die Sterbeurkunde ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sterbeort liegt. Es kann also sein, dass man ein Standesamt aufsuchen muss, das für ein Krankenhaus oder einen Unfallort und nicht den Wohnort des Verstorbenen zuständig ist. Laut Gesetz muss das Standesamt am nächsten Werktag nach dem Todestag verständigt werden. In der Praxis wird es von den Ämtern meist akzeptiert, wenn der Todesfall wenige Tage später gemeldet wird und dann auch alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden können. Expertentipp: Es ist sinnvoll, sich gleich mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde zu besorgen da dieses Dokument meist mehrfach benötigt wird - auch wenn für die zusätzlichen Exemplare Gebühren anfallen.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Kauf / Verkauf
Im Falle, dass der Erbe keinerlei Bezug zu dem Unternehmen des Erblassers hat, kann er das Unternehmen als Ganzes an einen Dritten veräußern. Hierbei muss ein adäquater Kaufpreis für den Kaufgegenstand festlegt werden, der materielle Dinge, wie beispielsweise Büroausstattung oder vorhandene Lagerbestände, sondern auch den oftmals werthaltigeren good will eines Unternehmens beinhaltet.
MBO / MBI
Bei einem Management-Buy-Out (MBO) übernimmt das Management, in der Regel leitende Angestellte oder die Geschäftsführung, die eigene Firma. Beim Management-Buy-In (MBI) übernimmt dagegen ein (fremder) Manager von außen das Unternehmen.
Nachfolge in Familie
Die Weitergabe des Unternehmens innerhalb der Familie ist bei den meisten Mittelständler noch immer die bevorzugte Form der Nachfolge. Hierbei bedarf es einer umsichtigen Planung, vor allem in erbrechtlichen Fragen.
Unternehmensbewertung
Das Erbschaftssteuergesetz & Bewertungsgesetz sehen verschiedene Bewertungsmöglichkeiten für das Betriebsvermögen vor. Hierbei besteht eine klare Rangfolge der verschiedenen Bewertungsmethoden: An erster Stelle steht die Bewertung aus Ableitung aus zeitnahen Verkäufen. An nächster Stelle folgt die Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 188 BWG, wenn es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt.
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.