Was passiert, wenn ich handlungsunfähig werde?
Wenn Sie als Unternehmer zum Beispiel nach einem Unfall oder wegen einer Krankheit im Koma liegen, gelten die in einem Notfalltestament getroffen Regelungen noch nicht. Also müssen Sie für die Zeit Ihrer Handlungsunfähigkeit Vorsorge treffen. Dies geschieht mit einer Vorsorgevollmacht. Darin erteilen Sie einem Menschen, dem sie besonders vertrauen und der Geschäftserfahrung hat, die Vollmacht, Sie im Rahmen Ihres Unternehmens zu vertreten. Der Bevollmächtigte kann dann je nach Rechtsform einen neuen Geschäftsführer bestellen. Darüber hinaus sollte jeder Unternehmer für seine Firma einen Notfallplan erstellen. Damit erhöht er die Chance, dass sein Unternehmen im Fall seiner Handlungsunfähigkeit fortgeführt werden kann.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Für den Fristbeginn muss der Erblasser bei einer Grundstücksschenkung aber nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgeben, sondern darüber hinaus auch darauf verzichten, das Grundstück im Wesentlichen weiter zu nutzen. Eine Schenkung gilt als nicht geleistet, wenn der Schenkende seine Rechtsstellung formal aufgibt, wirtschaftlich aber weiter uneingeschränkt über den „Genuss“ des Grundstücks verfügen kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 29. Juni 2016 (Az. IV ZR 474/15) festgestellt, dass in Ausnahmefällen die Frist mit Schenkungsvollzug bei Wohnrechtsvorbehalt nicht beginnt. In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte sich der Erblasser die Erdgeschosswohnung und damit das Wohnungsrecht an einer von insgesamt drei Etagen vorbehalten. Das genügte dem BGH nicht, dass die Frist nicht begann. Soweit für den Schenkenden eine spürbare Veränderung durch die Schenkung erfolgt, ist der Fristlauf nicht gehemmt. Der Fristbeginn bei einem Pflichtteilsergänzungsanspruch ist hingegen gehindert, wenn sich der Schenkende ein Wohnungsrecht für das gesamte Haus vorbehält. Des Weiteren liegt kein Fristbeginn vor, wenn sich der Erblasser weiterhin wesentlichen Einfluss für die Verwendung des Hausgrudstücks einräumt.
Sofern mehrere Einzeltestamente existieren, so gilt immer das neueste Testament. Hierbei ist es unerheblich ob davon eines der Testamente ein soganntes notarielles Testament ist.
Zunächst muss der Pflichtteilsberechtigte wissen, dass der Erblasser verstorben ist. Gerade in Fällen, in denen die Familienverhältnisse zerrüttet sind und wenig oder kein Kontakt besteht, kommt es vor, dass gesetzliche Erben enterbt werden. Die testamentarischen Erben haben dann nicht unbedingt ein gesteigertes Interesse daran, die Pflichtteilsberechtigten auf Ihren Anspruch hinzuweisen. Dies zumal man zum Erben automatisch von selbst wird – den Eintritt des Todesfalls und ein entsprechendes Testament natürlich vorausgesetzt – der Pflichtteilsanspruch muss aber geltend gemacht werden und verjährt, wenn er nicht innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht worden ist. Die Verjährung kann von der Kenntnis des Todesfalls und der Enterbung abhängen, endet aber in jedem Fall unabhängig von der Kenntnis nach 30 Jahren. Den Pflichtteilsanspruch muss der Pflichtteilsberechtigte selbst geltend machen. Wer als Kind von seinen Eltern enterbt worden ist, sollte, wenn er von deren Tod erfährt, sich erkundigen, ob es ein Testament gibt und was dieses beinhaltet. Wenn das Testament dem Nachlassgericht vorliegt, wird es in der Regel vom Nachlassgericht eröffnet und an die dort bekannten gesetzlichen Erben in Kopie übersandt. Ein enterbter Pflichtteilsberechtigter kann sich aber nicht in jedem Fall darauf verlassen, dass er vom Nachlassgericht benachrichtigt wird. Wenn die testamentarischen Erben dem Nachlassgericht die Anschriften der gesetzlichen Erben nicht mitteilen (können), stellt das Nachlassgericht von sich aus keine Ermittlungen nach diesen an, wenn es dazu keinen Anlass gibt, etwa weil die Frage, wer Erbe ist, durch ein Testament geklärt ist.
Wenn Sie als Unternehmer zum Beispiel nach einem Unfall oder wegen einer Krankheit im Koma liegen, gelten die in einem Notfalltestament getroffen Regelungen noch nicht. Also müssen Sie für die Zeit Ihrer Handlungsunfähigkeit Vorsorge treffen. Dies geschieht mit einer Vorsorgevollmacht. Darin erteilen Sie einem Menschen, dem sie besonders vertrauen und der Geschäftserfahrung hat, die Vollmacht, Sie im Rahmen Ihres Unternehmens zu vertreten. Der Bevollmächtigte kann dann je nach Rechtsform einen neuen Geschäftsführer bestellen. Darüber hinaus sollte jeder Unternehmer für seine Firma einen Notfallplan erstellen. Damit erhöht er die Chance, dass sein Unternehmen im Fall seiner Handlungsunfähigkeit fortgeführt werden kann.
In der Praxis ist es bei Banken und Kreditinstituten absolut üblich, dass sie einen Erbschein sehen wollen, wenn jemand auf ein Konto des Erblassers zugreifen möchte. Das ist im Grundsatz durchaus im Sinne der Erben. Denn wenn nicht mit Brief und Siegel geklärt ist, wer Erbe ist, besteht die Gefahr, dass ein Nichtberechtigter Zugriff auf das Konto erhält. Wer Vermögensgegenstände des Verstorbenen an Nichtberechtigte herausgibt, muss mit Schadensersatzansprüchen rechnen. Insofern ist es legitim, wenn Banken versuchen, sich zu schützen, indem sie verlangen, dass Angehörige einen Erbschein bei der Bank vorlegen.
Die Empfehlung einer Mediation gehört trotz der hohen Erfolgsaussichten heute noch nicht zur anwaltlichen Routine. Das hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass viele Anwälte mit dem Mediationsverfahren und ihrer wichtigen Rolle darin noch nicht vertraut sind. Mandanten sollten daher die häufig optimistisch formulierten Erfolgsaussichten einer Klage vor Gericht aktiv hinterfragen. Und sie sollten eine Mediation durchaus auch einmal von sich aus ins Spiel bringen. Das Wichtigste zum Schluss: Es ist nicht Voraussetzung für eine Mediation, dass die Parteien aktuell konstruktiv miteinander sprechen können. Vielmehr ist es typisch, dass man sich in den letzten Monaten nichts mehr zu sagen hatte und nur noch über die Anwälte kommuniziert hat. Gerade solche Situationen lassen sich in der Mediation häufig schon binnen weniger Stunden aufbrechen. Die Konfliktlösung in der erbrechtlichen Mediation kommt fast immer überraschend, aber dass sie kommt, ist ziemlich sicher.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Kauf / Verkauf
Im Falle, dass der Erbe keinerlei Bezug zu dem Unternehmen des Erblassers hat, kann er das Unternehmen als Ganzes an einen Dritten veräußern. Hierbei muss ein adäquater Kaufpreis für den Kaufgegenstand festlegt werden, der materielle Dinge, wie beispielsweise Büroausstattung oder vorhandene Lagerbestände, sondern auch den oftmals werthaltigeren good will eines Unternehmens beinhaltet.
MBO / MBI
Bei einem Management-Buy-Out (MBO) übernimmt das Management, in der Regel leitende Angestellte oder die Geschäftsführung, die eigene Firma. Beim Management-Buy-In (MBI) übernimmt dagegen ein (fremder) Manager von außen das Unternehmen.
Nachfolge in Familie
Die Weitergabe des Unternehmens innerhalb der Familie ist bei den meisten Mittelständler noch immer die bevorzugte Form der Nachfolge. Hierbei bedarf es einer umsichtigen Planung, vor allem in erbrechtlichen Fragen.
Unternehmensbewertung
Das Erbschaftssteuergesetz & Bewertungsgesetz sehen verschiedene Bewertungsmöglichkeiten für das Betriebsvermögen vor. Hierbei besteht eine klare Rangfolge der verschiedenen Bewertungsmethoden: An erster Stelle steht die Bewertung aus Ableitung aus zeitnahen Verkäufen. An nächster Stelle folgt die Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 188 BWG, wenn es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt.
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.