Welches Testament gilt?
Wenn es mehrere Testamente gibt, gilt in der Regel das zuletzt erstellte Testament. Ein früheres Testament behält nur dann Gültigkeit, wenn das spätere Testament inhaltlich damit übereinstimmt. Bei der Erstellung mehrerer Testamente ist es wichtig zu erklären, welches davon maßgeblich sein soll. Falls bereits ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag existiert, könnte ein späteres Testament unter Umständen unwirksam sein.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Wer wird nun in einer Gütergemeinschaft Erbe? Auch wenn die Gütergemeinschaft beide Eheleute besonders nah aneinander bindet, so beerben sich die Ehegatten doch nicht automatisch gegenseitig. Es ist also durchaus möglich, dass der überlebende Ehegatte nicht Alleinerbe wird, sondern nur eine Quote erhält oder sogar ganz enterbt wird. In gewisser Weise stehen Ehegatten in einer Gütergemeinschaft sogar schlechter da als in einer Zugewinngemeinschaft. Denn wer mit dem Verstorbenen in einer Zugewinngemeinschaft gelebt hat, kann gemäß § 1371 Abs. 1 BGB ein Viertel der Erbschaft pauschal als Zugewinnausgleich verlangen. Dieses Privileg genießen Ehegatten nicht, wenn sie in Gütergemeinschaft leben. Man sollte sich daher idealerweise schon vor Eingehung einer Ehe beraten lassen, welcher Güterstand zu welchen Folgen führt. Und wenn der eigene Ehegatte verstorben ist, klärt eine spezielle Kurzanfrage für Ehegatten, welche Rechte dem überlebenden Ehepartner zustehen.
Unabhängig davon, ob Sie Ihr Unternehmen von Todes wegen oder zu Lebzeiten im Wege der Schenkung übertragen, greift das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Wichtig für Sie sind gesetzlich gewährte Vergünstigungen. Bei richtiger Gestaltung der Unternehmensnachfolge kann auch ein sehr werthaltiges Unternehmen auf die nächste Generation übertragen werden, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. Dafür muss das Unternehmen aber für sieben Jahre fortgeführt und nach Ablauf dieser Frist 700 % der sogenannten Ausgangslohnsumme erreicht werden (§ 13 a VIII ErbStG).
Der Erbvertrag ist die Möglichkeit – neben dem Testament – Bestimmungen über den Nachlass in der Form zu treffen, dass das Vermögen nach dem Tod verbindlich auf eine oder mehrere Personen übergeht. Der Erbe wird durch Vertrag bestimmt. Dieser Vertrag ist schuldrechtlicher Art und kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zwischen Erblasser und Erben zustande. Ein Anspruch des Erben entsteht jedoch erst nach Eintritt des Erbfalls. Ein Erbvertrag kann nur in notarieller Form und bei Anwesenheit beider Vertragspartner geschlossen werden.
Eine zentrale Vorschrift zur Errichtung eines Testaments ist der § 2247 BGB. Nach Absatz 1 genügt bereits eine „eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung“. Die folgenden Absätze stellen zwar einige Anforderungen an den Inhalt und die Person des Erblassers. Äußere Formvorgaben finden sich dort dagegen nicht. So kann der Erblasser sein Testament grundsätzlich auch errichten, indem er seinen letzten Willen auf einer Serviette niederschreibt. Ausschlaggebend für die Abgrenzung zwischen Entwurf und Testament ist dagegen der sogenannte „Testierwille“. Demnach ist zu hinterfragen, ob der Erblasser mit dem vorliegenden Schriftstück überhaupt seine Erbfolge regeln und somit ein Testament errichten wollte. Im Zweifelsfall hat das Gericht dies im Wege der Auslegung zu ermitteln. Dabei sind das Verhalten des Erklärenden sowie alle Nebenumstände miteinzubeziehen. Der Erblasser muss sich bewusst gewesen sein, eine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben zu haben.
Wer Wert darauf legt, dass das Testament nach dem Tod gefunden und beachtet wird, muss sich um einen sicheren Aufbewahrungsort und die leichte Auffindbarkeit kümmern. Die Aufbewahrung in einem Versteck, zum Beispiel im Umschlag eines Buches, ist nicht zu empfehlen. Denn wenn die Angehörigen in diesem Umschlag nicht suchen und das Testament nicht finden, kann der letzte Wille nicht beachtet werden. Wer mit seinem Testament Personen enterbt, die nach der gesetzlichen Erbfolge zum Zuge gekommen wären, sollte dafür sorgen, dass nicht diese es sind, die das Originaldokument mit der niederschmetternden Botschaft auffinden. Ein unliebsames Stück Papier ist schnell spurlos verschwunden. Unproblematisch ist es dagegen, den Personen, die von einem Testament profitieren, schon zu Lebzeiten eine Kopie zu übergeben und zu vermerken, wo sich das Original befindet. Auch mündliche und schriftliche Hinweise gegenüber den eigenen Kindern oder nahe stehenden Freunden, wo das Testament aufzufinden ist, sind sinnvoll. Während die Aufbewahrung zu Hause immer mit einer gewissen Unsicherheit verbunden ist, geht man mit der Hinterlegung beim Amtsgericht auf Nummer sicher. Die Kosten für diese Dienstleistung hängen vom Nachlasswert ab und sind relativ gering.
Ohne Testament ist Ihr Ehepartner gesetzlicher Erbe. Wenn Sie Kinder haben, steht Ihrem Ehegatten – je nach Güterstand – ein Viertel bis die Hälfte des Nachlasses zu. Die Kinder erhalten den Rest, geteilt durch die Anzahl der Köpfe. Haben Sie Ihren Ehepartner testamentarisch enterbt, bekommt er den Pflichtteil als reinen Geldanspruch. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, wenn Sie Kinder haben, also maximal ein Viertel.
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Behindertentestament
Behindertentestament ist die Bezeichnung für ein Testament von Eltern eines behinderten Kindes, das besondere Regelungen in Bezug auf die Behinderung enthält (indem dem Kind ein bestimmter Teil des Nachlasses übertragen wird, ohne dabei seine Ansprüche auf staatliche Unterstützung zu mindern).
Berliner Testament
Es entspricht einem weit verbreiteten Bedürfnis von Eheleuten, sich zunächst gegenseitig als Erben einzusetzen, und das vom überlebenden Ehegatten nicht verbrauchte Vermögen nach dem Tod des überlebenden Ehegatten an Dritte (meist die Kinder) zu übertragen. Diese Vorstellungen und Wünsche können Ehegatten mit dem Berliner Testament realisieren.
Erbvertrag
Während einseitige Verfügungen in Form eines Testaments jederzeit frei widerrufen werden können, ist das bei vertragsmäßigen Anordnungen im Erbvertrag nicht so einfach möglich.
Handschriftliches Testament
Nach § 2247 Abs. 1 kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.
Notarielles Testament
Notarielles Testament ist ein zur Niederschrift des Notars errichtetes Testament, in dem dem Notar der letzte Wille mündlich erklärt oder ihm eine Niederschrift mit der Erklärung übergeben wird, dass diese den letzten Willen enthalte. Ein notarielles Testament muss bei einem Notar errichtet werden.
Testierfähigkeit
Testierfähigkeit ist Voraussetzung für die wirksame Errichtung eines Testaments. Sie betrifft die Fähigkeit, ein Testament wirksam zu errichten, zu ändern oder aufzuheben.
Unternehmertestament
Das Unternehmertestament ist für Unternehmer enorm von Bedeutung, da ihnen aufgrund ihres Unternehmens eine besondere Verantwortung zukommt. Zu dieser Verantwortung gehört auch, frühzeitig und vor allem rechtzeitig ein Testament wegen einer Unternehmensgründung in Betracht zu ziehen und zu formulieren.
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.