Wie viel Erbschaftssteuer kostet mich das Familienheim?
Unabhängig vom ehelichen Güterstand kann ein Ehepartner dem anderen Partner schenkungsteuerfrei sein "Familienwohnheim" übertragen. Ein solches "Wohnheim" ist ein Haus oder eine Wohnung, in dem sich der Mittelpunkt des familiären Lebens zu eigenen Wohnzwecken befindet. Auch Teilübertragungen sind möglich. Sogar mehrfach kann ein Ehepartner dem anderen ein "Familienwohnheim" zukommen lassen. Man muss die Immobilie auch nicht bis in alle Ewigkeit selbst nutzen, um die Möglichkeit der steuerfreien Übertragung zu haben, da es keine Behaltensfrist gibt. Ferien- und Wochenendhäuser sowie Häuser, die sich im Ausland befinden, können dagegen nicht auf diesem Wege steuerfrei übertragen werden.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Dem Urteil des BGH lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Bundesland Sachsen war gemäß eben jenes § 1936 BGB gesetzlicher Alleinerbe eines Wohnungseigentümers. Verwaltet wurde die Wohnung von einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die von ihren Mitgliedern regelmäßig Hausgeld verlangte. Ein solches Haus- oder auch Wohngeld wird von allen Mitgliedern einer WEG in bestimmten Abständen gezahlt, um etwa Betriebs- und Verwaltungskosten decken zu können. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte nun im Laufe der Zeit drei Anerkenntnisurteile gegen das Bundesland Sachsen über rückständige Hausgeldzahlungen erwirkt. In den Urteilen war allerdings die beschränkte Erbenhaftung des Landes vorbehalten worden. Aus diesen Urteilen betrieb die WEG nun Zwangsvollstreckung in das nicht zum Nachlass gehörende Vermögen des Bundeslandes. Dagegen klagte das Land nun, da es die Zwangsvollstreckung für unzulässig erachtete.
Viele Bürgerinnen und Bürger nehmen ihre Freiheit, die Vermögensnach-folge nach dem eigenen Tod durch letztwillige Verfügung zu regeln, nicht in Anspruch. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, die die "gesetzliche Erbfolge" bilden. Diese Bestimmungen finden sich in den §§ 1924 - 1934 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Im Einzelnen ist hier die Erbfolge durch Blutsverwandtschaft, Ehepartner sowie durch den Staat geregelt - wie gesagt, nur für den Fall, dass keine gültige letztwillige Verfügung vorliegt. Wer aus welchem Grund Anspruch auf das Erbe eines Verstorbenen hat, kann im Einzelfall äußerst kompliziert sein. Wer sicher gehen will, dass er mit der gesetzlichen Erbfolge genau das erreicht, was er sich wünscht, sollte sich daher von einem versierten Erbrechtsexperten informieren und beraten lassen.
Eine unzureichende Vorsorge in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten kann zu großen Schwierigkeiten bei Krankheit oder Unfall führen. Viele Fragestellungen ergeben sich erst im Gespräch mit Experten. Wir raten daher dazu, sich im Vorfeld gründlich zu informieren. Damit kann späteren Streitigkeiten oder ungewollten Regelungen vorgebeugt werden.
Viele Menschen wählen zu Recht die einfache, traditionelle Form des Testaments. Sie schreiben mit der Hand auf ein Blatt Papier "Testament" oder "Mein letzter Wille", geben sodann - in mehr oder weniger leserlicher Schrift - bekannt, wer was bekommen soll, notieren Ort und Datum und setzen die Unterschrift unter dieses Dokument. Fertig ist das Testament. Dabei ist aber einiges zu beachten. Um rechtsgültig zu sein, muss das Testament erstens von Anfang bis zum Ende handschriftlich verfasst und zum zweiten unterschrieben sein. Die Angabe von Ort und Datum ist nicht notwendig, aber sehr sinnvoll. Wenn eine Person über die Jahre mehrere widersprüchliche Testamente verfasst, ohne das Datum anzugeben, kann später der "letzte Wille" - also das zuletzt verfasste Testament - nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden. Streitigkeiten - auch vor Gericht - sind die Folge.
Bei der Testamentseröffnung werden alle betroffenen Personen über den Inhalt des Testaments informiert. Durch diese Eröffnung erfährt man, ob man zum Erben bestimmt wurde, ein Vermächtnis erhält oder vom Erblasser enterbt wurde. Neben den Rechten erfährt man auch seine Pflichten als Erbe. Nach der Testamentseröffnung hat man sechs Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob man die Erbschaft annehmen oder ausschlagen möchte.
Für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen selber kein Testament mehr errichten können, besteht die Möglichkeit ein Nottestament, auch “Drei Zeugen Testament” genannt, anzufertigen. Beim Nottestament erklärt der Vererber in mündlicher Form, den Zeugen gegenüber, seinen letzten Willen. Diese hingegen haben die Aufgabe den letzten Willen des Betroffenen schritflich zu fixieren und deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift zu bestätigen. Jeder der drei Zeugen ist in gleicher Weise für die korrekte Wiedergabe des letzten Willens des Betroffenen verantwortlich. Eine Unterschrift des Vererbers ist nicht zwingend erforderlich. Wenn er nicht mehr unterschreiben kann, so genügt die Unterschrift der drei Zeugen. Dieser Umstand ist jedoch in der Niederschrift durch die Zeugen aufzunehmen. Natürlich muss auf dem Testament auch das Datum der Errichtung vermerkt werden.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Bewertungsgesetz
Das Bewertungsgesetz regelt in Deutschland die steuerliche Bewertung von Vermögensgegenständen. Es gilt für alle Abgaben und Steuern, die durch Bundesgesetz geregelt sind.
Erbschaftsteuererklärung
Bei einem Übertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern ist die dauerhafte, von gegenseitigem Vertrauen der Parteien getragene Beziehung im Zweifel Geschäftsgrundlage des Vertrags.
Familienwohnheim
Beachten Sie, dass steuerliche Erwägungen bei der Vermögensübertragung auch, aber nicht ausschließlich eine Rolle spielen sollen.
Freibeträge
Für Erwerbe von Todes wegen und für Schenkungen unter Lebenden bestehen persönliche Freibeträge, die den steuerlichen Erwerb reduzieren. Vom Erwerber ist nur der Betrag zu versteuern, der nach Abzug des Freibetrags verbleibt.
Grundbesitzwert
Bei einem Übertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern ist die dauerhafte, von gegenseitigem Vertrauen der Parteien getragene Beziehung im Zweifel Geschäftsgrundlage des Vertrags.
Nießbrauchsvorbehalt
Wenn Sie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Vermögen an eine minderjährige Person übertragen wollen, müssen Sie auf einige Besonderheiten achten.
Schenkungssteuererklärung
Die Schenkungssteuererklärung erfordert die Meldung von Schenkungen innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt, detaillierte Angaben zur Schenkung und kann steuerliche Vorteile durch frühzeitige Planung bieten. Expertenrat ist oft hilfreich, um den steuerlichen Vorteil zu maximieren.
Schenkungsteuererklärung
Eine Schenkungsteuererklärung ist eine Erklärung, die man beim Finanzamt abgibt, wenn man ein höheres Vermögen geschenkt bekommen hat. Anhand der Schenkungsteuererklärung entscheidet das Finanzamt, ob darauf eine Schenkungsteuer erhoben werden muss.
Steuersätze
Nach der Ermittlung des steuerrechtlich anzusetzenden Wertes des Nachlasses und dem Abzug der so genannten Nachlassverbindlichkeiten können Sie aus dem daraus sich ergebenden Betrag den Steuersatz anwenden.
Unternehmensvermögen
Junges Verwaltungsvermögen unterliegt nicht der Begünstigung von Betriebsvermögen für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke.
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.