Erben, Vererben und Schenken.
Kompetente Beratung für Erbrecht und Nachfolge

Entdecken Sie unsere umfassende Beratung und Expertise im Erbrecht, um Ihre Vermögensnachfolge optimal zu gestalten und Ihre Wünsche und Interessen bestmöglich zu verwirklichen.

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Aktuelles

Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.

Grundstücksübertragung: So vermeiden Sie Ertragsteuerfallen in der vorweggenommenen Erbfolge

Ein umfassender Praxisleitfaden klärt die ertragsteuerlichen Folgen unentgeltlicher und teilentgeltlicher Grundstücksübertragungen. Erfahren Sie, wie Sie die AfA und anschaffungsnahe Aufwendungen optimal gestalten.
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8.12.2025

Nießbrauch am Kommanditanteil: Die strenge Abgrenzung der Mitunternehmerstellung

Ein BFH-Urteil klärt die komplexe steuerliche Einordnung des Nießbrauchs an Kommanditanteilen. Der Nießbraucher ist nur Mitunternehmer, wenn er an Verlusten und stillen Reserven beteiligt ist.
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8.12.2025

Schenkungsteuerliche Behandlung von Abfindungsvereinbarungen in Eheverträgen

Ein BFH-Urteil klärt: Eine Pauschalabfindung vor der Ehe für den Verzicht auf Scheidungsansprüche ist schenkungsteuerpflichtig. Steuerfrei ist nur die Bedarfsabfindung, die im Scheidungsfall fällig wird.
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8.12.2025

Steuerfalle Betriebsvermögen: Mittelbare Überlassung von Grundbesitz ist schädlich

Ein Urteil des FG Münster klärt: Die mittelbare Verpachtung eines Grundstücks über einen Gesellschafter an die Gesellschaft führt zur Einstufung als schädliches Verwaltungsvermögen, da die Rückausnahme nur die unmittelbare Überlassung umfasst.
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8.12.2025

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.

Tagline

Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Pflichtteilsergänzung

Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.

Unternehmertestament

Das Unternehmertestament ist für Unternehmer enorm von Bedeutung, da ihnen aufgrund ihres Unternehmens eine besondere Verantwortung zukommt. Zu dieser Verantwortung gehört auch, frühzeitig und vor allem rechtzeitig ein Testament wegen einer Unternehmensgründung in Betracht zu ziehen und zu formulieren.

Behinderte Erben

Besser als Vermögensübertragungen zu Lebzeiten sind erbrechtliche Gestaltungen. Mit dem sogenannten Behindertentestament können Sie als Eltern oder als Elternteil erreichen, dass Ihr Vermögen der Familie erhalten bleibt und ein Zugriff des Sozialhilfeträgers auf dieses Vermögen ausgeschlossen wird.

Ordentlicher Pflichtteil

Ordentlicher Pflichtteil ist der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben auf Ergänzung des Pflichtteils, weil der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall einem Dritten eine Schenkung gemacht hat.

Unser Team

Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.

Jan Gehrlein
Rechtsanwalt
Fachanwalt Erbrecht
Fachanwalt Steuerrecht
Fachanwalt Handels- & Gesellschaftsrecht
Torsten Trauth
Steuerberater
Rechtsanwalt
Fachanwalt Erbrecht
Fachanwalt Steuerrecht
Fachanwalt Handels- & Gesellschaftsrecht
Fabienne Gehrlein-Krebs
Rechtsanwältin
Familienrecht
Erbrecht
Julia Gauweiler
Rechtsanwältin
Erbrecht 
Areitsrecht
Familienrecht 
Familienrecht

Rechtsberatung für Erbrecht in Bellheim

Wir sind die Kanzlei Gehrlein und Kollegen und bieten kompetente Rechtsberatung im Bereich Erbrecht in Bellheim an.

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FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Was ist ein Pflichtteilsverzicht?

Der künftige Erblasser sollte immer versuchen, schon vor dem Tod eine einvernehmliche Lösung mit den Angehörigen zu finden, um Erbstreitigkeiten auszuschließen. Mit dem Pflichtteilsverzicht kann dieses Ziel erreicht werden. So kann ein Erblasser offen legen, dass er sein Vermögen an eine bestimmte Person vererben möchte und den Personen, die er enterben will, einen Pflichtteilsverzicht (in der Regel nur gegen Zahlung einer Abfindung) nahe legen. Dies kann durchaus im Interesse einer pflichtteilsberechtigten Person sein - etwa wenn sie an dem Nachlass nicht interessiert ist, oder einen Beitrag zur finanziellen Absicherung anderer Familienmitglieder leisten will. Zudem erhält er den Abfindungsbetrag deutlich vor dem tatsächlichen Ableben des Erblassers.

Welche Formen der Testamentsvollstreckung gibt es?

Die Anordnung einer "Abwicklungstestamentsvollstreckung" ist sinnvoll, wenn absehbar ist, dass die Nachlassabwicklung schwierig sein wird. Dies ist fast immer dann der Fall, wenn mehrere Erben den Nachlass erhalten sollen. Wer seinen Nachkommen nur die Erträge der Erbschaft zukommen lassen will, sollte die Anordnung einer "Verwaltungstestamentsvollstreckung" in Erwägung ziehen. Damit entzieht der Erblasser seinen Erben (vorübergehend oder auf Dauer) die Befugnis, über den Nachlass zu verfügen. Diese Variante empfiehlt sich, wenn es darum geht, den Lebensunterhalt für Personen zu sichern, die aufgrund von Minderjährigkeit, Krankheit oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, das ererbte Vermögen sinnvoll und wirtschaftlich zu verwalten.

Erbschaft – Wie viel ist ein Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Anspruch für enge Familienmitglieder des Verstorbenen, die im Testament oder Erbvertrag enterbt wurden. Dieser Anspruch besteht immer in Form einer Geldzahlung und muss vom Erben erfüllt werden. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils der enterbten Person. Wenn zum Beispiel ein Kind alleiniger Erbe seines Vaters wäre, erhält es 50% des Nachlasswertes, falls der Vater das Kind enterbt hat.

Muss ich für ein Testament zum Notar?

Viele Menschen wählen zu Recht die einfache, traditionelle Form des Testaments. Sie schreiben mit der Hand auf ein Blatt Papier "Testament" oder &quotMein letzter Wille", geben sodann - in mehr oder weniger leserlicher Schrift - bekannt, wer was bekommen soll, notieren Ort und Datum und setzen die Unterschrift unter dieses Dokument. Fertig ist das Testament. Dabei ist aber einiges zu beachten. Um rechtsgültig zu sein, muss das Testament erstens von Anfang bis zum Ende handschriftlich verfasst und zum zweiten unterschrieben sein. Die Angabe von Ort und Datum ist nicht notwendig, aber sehr sinnvoll. Wenn eine Person über die Jahre mehrere widersprüchliche Testamente verfasst, ohne das Datum anzugeben, kann später der &quotletzte Wille" - also das zuletzt verfasste Testament - nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden. Streitigkeiten - auch vor Gericht - sind die Folge.

Gilt immer deutsches Erbrecht?

Über 7 Mio. ausländische Mitbürger leben in der Bundesrepublik. Mehr und mehr deutsche Staatsbürger besitzen ein Feriendomizil im Ausland, etwa in Spanien oder Florida. Auch Geldanlagen im Ausland erfreuen sich großer Beliebtheit. Kommt es dann zum Erbfall, stellt sich die schwierige Frage, ob die deutsche oder eine ausländische Erbrechtsordnung zur Anwendung kommt. Erbrechtliche Sachverhalte mit Auslandsberührung liegen immer dann vor, wenn: der Testierende oder der Erblasser nicht oder nicht nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, Nachlassgegenstände sich im Ausland befinden oder ausländisches Erbrecht auf Vermögen in Deutschland anzuwenden ist. Bei derartigen Konstellationen ist nach den Regeln des Internationalen Privatrechts zu prüfen, ob deutsches oder ausländisches Erbrecht eingreift. Dies beurteilt sich entweder nach dem Staatsangehörigkeits- oder dem Wohnsitzprinzip.

Pflichtteilsverzicht vor oder nach Erbfall möglich

Mit einem solchen Verzicht kann der Pflichtteilsberechtigte auf seinen gesetzlichen Pflichtteil verzichten. Dabei ist es auch möglich, den Verzicht in verschiedener Hinsicht zu beschränken. So kann etwa eine Beschränkung auf einen bestimmten Höchstbetrag oder auf bestimmte Nachlassgegenstände erfolgen. Zu unterscheiden ist zwischen dem Pflichtteilsverzicht vor und nach Erbfall. Der ersten Fall ist im § 2346 Abs. 2 BGB gesetzlich geregelt. Hier müssen Erblasser und Verzichtender den Verzicht durch Vertrag vereinbaren. Zu beachten ist allerdings, dass der Vertrag in diesem Fall notariell beurkundet sein muss. Wurden alle Voraussetzungen eingehalten, sorgt der Verzicht dann dafür, dass der Pflichtteilsanspruch erst gar nicht entsteht. Ist der Erbfall erst einmal eingetreten, muss der Pflichtteilsberechtigte den Verzicht gegenüber den Erben erklären. Im Gegensatz zum ersten Fall ist eine notarielle Beurkundung hier nicht mehr erforderlich. Da der Erblasser grundsätzlich nur vor seinem Tod Konflikten und Problemen bezüglich des Pflichtteils vorbeugen kann, kommt der Pflichtteilsverzicht vor dem Eintritt des Erbfalls in der Praxis häufiger vor.

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So funktioniert unser Pflichtteilsrechner

Der Pflichtteilsanspruch berechnet sich immer aus dem sogenannten Netto-Nachlasswert des Erblassers. Dies ist der Wert des gesamten Vermögens abzüglich aller Schulden.

Unser Rechner hilft Ihnen, diesen Wert zu ermitteln, indem er Sie nach den Vermögenswerten und Schulden des Nachlasses fragt. Anschließend bestimmen Sie die familiäre Konstellation. Am Ende erhalten Sie eine schnelle, rechtlich fundierte Orientierung, ob Ihnen ein Pflichtteil zusteht und wie hoch dieser ausfallen könnte.

Ziel ist es, Ihnen eine erste, transparente Einschätzung zu bieten – digital und kostenlos.


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Die Höhe Ihres Pflichtteils hängt von der gesetzlichen Erbfolge ab. Diese regelt, wer erbt, wenn es kein gültiges Testament gibt. Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils.

Hinweis: Diese Berechnung dient nur als Orientierung. Sie ersetzt keine juristische Beratung.