Erben, Vererben und Schenken.
Kompetente Beratung für Erbrecht und Nachfolge
Entdecken Sie unsere umfassende Beratung und Expertise im Erbrecht, um Ihre Vermögensnachfolge optimal zu gestalten und Ihre Wünsche und Interessen bestmöglich zu verwirklichen.

Aktuelles
Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.
Testamente: Wann ist die Erbeinsetzung einer Berufsbetreuerin sittenwidrig?
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Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Erbverzicht
Unter dem Erbverzicht ist ein vom Erblasser zu Lebzeiten mit seinem Ehegatten oder einem Verwandten abgeschlossener erbrechtlicher Vertrag zu verstehen, in dem der Vertragspartner auf den Anfall seines künftigen gesetzlichen Erbrechts verzichtet.
Handschriftliches Testament
Nach § 2247 Abs. 1 kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.
Kauf / Verkauf
Im Falle, dass der Erbe keinerlei Bezug zu dem Unternehmen des Erblassers hat, kann er das Unternehmen als Ganzes an einen Dritten veräußern. Hierbei muss ein adäquater Kaufpreis für den Kaufgegenstand festlegt werden, der materielle Dinge, wie beispielsweise Büroausstattung oder vorhandene Lagerbestände, sondern auch den oftmals werthaltigeren good will eines Unternehmens beinhaltet.
Erbschein
Erbschein ist das vom Nachlassgericht ausgestellte amtliche Zeugnis über das Erbrecht des Erben, und, wenn der Erbe nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils.
Unser Team
Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.

Fachanwalt Erbrecht
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FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Eine Ausnahme von der Haftungsbeschränkung zugunsten des Fiskus sei allerdings dann zu machen, wenn der Fiskus die Wohnung erkennbar zu eigenen Zwecken nutzen wolle. Dann würden die Wohngeldschulden eben doch Eigenverbindlichkeiten darstellen, für die der Fiskus mit seinem eigenen Vermögen zu haften habe. Ein solcher Ausnahmefall sei im Fall des Bundeslandes Sachsen jedoch nicht anzunehmen.
Man kann diese Pflichtteilsansprüche der Kinder beim Tod ihres ersten Elternteils juristisch nicht verhindern. Die einzige Gestaltungsmöglichkeit liegt darin, den Kindern diese Ansprüche madig zu machen. Das macht man mit einer Bedingungskonstruktion. In das Berliner Testament nimmt man eine Klausel auf, wonach jedes Kind, das nach dem erstversterbenden Elternteil seinen Pflichtteil geltend macht, beim Tod des länger lebenden Elternteils nicht Erbe werden und damit auch nur den Pflichtteil erhalten soll. Wer also als Kind beim ersten Todesfall nicht still halten kann, bekommt dafür am Ende weniger. Genau das ist der Inhalt einer Pflichtteilsstrafklausel.
Die gesetzliche Erbfolge, eine Regelung, die überwiegend aus dem Jahr 1900 stammt, entspricht in der heutigen Zeitimmer seltener dem Bedürfnis einzelner Personen. Wer zum Beispiel als Single lebt, geschieden ist, mehrfach verheiratet war oder in einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft ("wilde Ehe") sein Glück findet, ist gut beraten, zu überprüfen, ob nach dem Gesetz am Ende die "gewünschten Erben" (nahe stehende Partner, Freunde) den Nachlass erhalten oder irgendwelche weit entfernten, kaum bekannten, möglicherweise sogar verhassten Verwandten.
Auch Vermächtnisse unterliegen der Erbschaftsteuer. Es gelten die gleichen Regeln wie für Erbschaften.
Juristisch gesehen gibt es zwei Möglichkeiten für den letzten Willen: 1. das Eigenhändige Testament. Das Eigenhändige Testament wird vom Erblasser selbst verfasst und muss eigenhändig geschrieben sein sowie Ortsangabe, Datum und den vollen Namenszug beinhalten. 2. das Öffentliche Testament (Notarielles Testament). Das Öffentliche Testament (Notarielle Testament) verfasst ein Notar, wird nur vom Testierenden unterschrieben und vom Notar beglaubigt.
Mit einem solchen Verzicht kann der Pflichtteilsberechtigte auf seinen gesetzlichen Pflichtteil verzichten. Dabei ist es auch möglich, den Verzicht in verschiedener Hinsicht zu beschränken. So kann etwa eine Beschränkung auf einen bestimmten Höchstbetrag oder auf bestimmte Nachlassgegenstände erfolgen. Zu unterscheiden ist zwischen dem Pflichtteilsverzicht vor und nach Erbfall. Der ersten Fall ist im § 2346 Abs. 2 BGB gesetzlich geregelt. Hier müssen Erblasser und Verzichtender den Verzicht durch Vertrag vereinbaren. Zu beachten ist allerdings, dass der Vertrag in diesem Fall notariell beurkundet sein muss. Wurden alle Voraussetzungen eingehalten, sorgt der Verzicht dann dafür, dass der Pflichtteilsanspruch erst gar nicht entsteht. Ist der Erbfall erst einmal eingetreten, muss der Pflichtteilsberechtigte den Verzicht gegenüber den Erben erklären. Im Gegensatz zum ersten Fall ist eine notarielle Beurkundung hier nicht mehr erforderlich. Da der Erblasser grundsätzlich nur vor seinem Tod Konflikten und Problemen bezüglich des Pflichtteils vorbeugen kann, kommt der Pflichtteilsverzicht vor dem Eintritt des Erbfalls in der Praxis häufiger vor.
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