Erben, Vererben und Schenken.
Kompetente Beratung für Erbrecht und Nachfolge

Entdecken Sie unsere umfassende Beratung und Expertise im Erbrecht, um Ihre Vermögensnachfolge optimal zu gestalten und Ihre Wünsche und Interessen bestmöglich zu verwirklichen.

Blog

Aktuelles

Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.

Grundstücksübertragung: So vermeiden Sie Ertragsteuerfallen in der vorweggenommenen Erbfolge

Ein umfassender Praxisleitfaden klärt die ertragsteuerlichen Folgen unentgeltlicher und teilentgeltlicher Grundstücksübertragungen. Erfahren Sie, wie Sie die AfA und anschaffungsnahe Aufwendungen optimal gestalten.
Full name
Beitrag lesen
11.12.2025

Nießbrauch am Kommanditanteil: Die strenge Abgrenzung der Mitunternehmerstellung

Ein BFH-Urteil klärt die komplexe steuerliche Einordnung des Nießbrauchs an Kommanditanteilen. Der Nießbraucher ist nur Mitunternehmer, wenn er an Verlusten und stillen Reserven beteiligt ist.
Full name
Beitrag lesen
11.12.2025

Schenkungsteuerliche Behandlung von Abfindungsvereinbarungen in Eheverträgen

Ein BFH-Urteil klärt: Eine Pauschalabfindung vor der Ehe für den Verzicht auf Scheidungsansprüche ist schenkungsteuerpflichtig. Steuerfrei ist nur die Bedarfsabfindung, die im Scheidungsfall fällig wird.
Full name
Beitrag lesen
11.12.2025

Steuerfalle Betriebsvermögen: Mittelbare Überlassung von Grundbesitz ist schädlich

Ein Urteil des FG Münster klärt: Die mittelbare Verpachtung eines Grundstücks über einen Gesellschafter an die Gesellschaft führt zur Einstufung als schädliches Verwaltungsvermögen, da die Rückausnahme nur die unmittelbare Überlassung umfasst.
Full name
Beitrag lesen
11.12.2025

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.

Tagline

Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Pflichtteilsergänzung

Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.

Unternehmertestament

Das Unternehmertestament ist für Unternehmer enorm von Bedeutung, da ihnen aufgrund ihres Unternehmens eine besondere Verantwortung zukommt. Zu dieser Verantwortung gehört auch, frühzeitig und vor allem rechtzeitig ein Testament wegen einer Unternehmensgründung in Betracht zu ziehen und zu formulieren.

Behinderte Erben

Besser als Vermögensübertragungen zu Lebzeiten sind erbrechtliche Gestaltungen. Mit dem sogenannten Behindertentestament können Sie als Eltern oder als Elternteil erreichen, dass Ihr Vermögen der Familie erhalten bleibt und ein Zugriff des Sozialhilfeträgers auf dieses Vermögen ausgeschlossen wird.

Ordentlicher Pflichtteil

Ordentlicher Pflichtteil ist der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben auf Ergänzung des Pflichtteils, weil der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall einem Dritten eine Schenkung gemacht hat.

Unser Team

Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.

Jan Gehrlein
Rechtsanwalt
Fachanwalt Erbrecht
Fachanwalt Steuerrecht
Fachanwalt Handels- & Gesellschaftsrecht
Torsten Trauth
Steuerberater
Rechtsanwalt
Fachanwalt Erbrecht
Fachanwalt Steuerrecht
Fachanwalt Handels- & Gesellschaftsrecht
Fabienne Gehrlein-Krebs
Rechtsanwältin
Familienrecht
Erbrecht
Julia Gauweiler
Rechtsanwältin
Erbrecht 
Areitsrecht
Familienrecht 
Familienrecht

Rechtsberatung für Erbrecht in Bellheim

Wir sind die Kanzlei Gehrlein und Kollegen und bieten kompetente Rechtsberatung im Bereich Erbrecht in Bellheim an.

50%
Erfahrene Anwälte für Erbrecht in Bellheim
50%
Individuelle Lösungen für Ihre Rechtsangelegenheiten

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Erbe ich auch die Schulden?

Nimmt ein Erbe einen Nachlass an, kann er in eine persönliche Katastrophe schlittern. Die Erbschaft muss nämlich nicht nur aus positiven Vermögenswerten bestehen; es können auch Schulden vorhanden sein, für deren Tilgung der Nachlass nicht ausreicht. Nimmt der Erbe einen überschuldeten Nachlass an, haftet er persönlich für diese Schulden. Das kann zur finanziellen Katastrophe führen, mit der Folge, dass eine eidesstattliche Versicherung (früher: Offenbarungseid) abgelegt werden muss. Doch es gibt für die Erben viele Möglichkeiten, ihr Privatvermögen zu schützen. Ein Erbe sollte sich zunächst einmal einen Überblick verschaffen, was alles an Verbindlichkeiten vorhanden ist. Ein Schuldenberg ist schnell aufgehäuft. Der Erblasser kann im Mietrückstand gewesen sein. Es können Unterhaltsansprüche, Steuerschulden gegen ihn bestanden haben oder Ansprüche aus Darlehen oder Bürgschaften. Zu diesen, vom Verstorbenen verursachten so genannten "Erblasserschul-den" kommen die "Erbfallschulden". Wie der Name sagt, handelt es sich dabei um Verbindlichkeiten, die durch den Erbfall selbst entstehen: die Kosten der Testamentseröffnung, Beerdigungskosten, Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse, Auflagen und die Erbschaftsteuer. Hinzu treten die "Nachlasserbenschulden": Auch die Verwaltung des Nachlasses und die Fortführung eines geerbten Unternehmens sind nicht zum Nulltarif zu haben. Die Kosten unaufschiebbarer Reparaturen an einer Immobilie oder Lohnzahlungen für Angestellte des Erblassers bilden manchmal die Spitze des Schuldenbergs.

Wo bewahre ich mein Testament am besten auf?

Wer Wert darauf legt, dass das Testament nach dem Tod gefunden und beachtet wird, muss sich um einen sicheren Aufbewahrungsort und die leichte Auffindbarkeit kümmern. Die Aufbewahrung in einem Versteck, zum Beispiel im Umschlag eines Buches, ist nicht zu empfehlen. Denn wenn die Angehörigen in diesem Umschlag nicht suchen und das Testament nicht finden, kann der letzte Wille nicht beachtet werden. Wer mit seinem Testament Personen enterbt, die nach der gesetzlichen Erbfolge zum Zuge gekommen wären, sollte dafür sorgen, dass nicht diese es sind, die das Originaldokument mit der niederschmetternden Botschaft auffinden. Ein unliebsames Stück Papier ist schnell spurlos verschwunden. Unproblematisch ist es dagegen, den Personen, die von einem Testament profitieren, schon zu Lebzeiten eine Kopie zu übergeben und zu vermerken, wo sich das Original befindet. Auch mündliche und schriftliche Hinweise gegenüber den eigenen Kindern oder nahe stehenden Freunden, wo das Testament aufzufinden ist, sind sinnvoll. Während die Aufbewahrung zu Hause immer mit einer gewissen Unsicherheit verbunden ist, geht man mit der Hinterlegung beim Amtsgericht auf Nummer sicher. Die Kosten für diese Dienstleistung hängen vom Nachlasswert ab und sind relativ gering.

Einseitige Abänderung bei gemeinschaftlichem Ehegattentestament

Dem Urteil lag folgender Fall zugrunde: Der Erblasser hat das gemeinschaftliche Ehegattentestament nach dem Tod seiner Ehefrau zulasten des gemeinsamen Sohnes abgeändert. Die neue Lebensgefährtin sollte als Miterbin zusammen mit dem Sohn eingesetzt werden. Die Änderung stütze er auf eine Abänderungsklausel. Die Bindungswirkung von dem Ehegattentestament sollte durchbrochen werden, wenn es zu „familiären Zuwiderhandlungen“ des Sohnes kommt. Solche Zuwiderhandlungen sah der Erblasser darin, dass sein Sohn keinen regelmäßigen Kontakt zum Erblasser pflegte. Die Miterbin strebte vor Gericht die Erteilung eines Erbscheins an, der sie als Miterbin ausweist. Demgegenüber beantragte der Sohn einen Erbschein, der ihn als Alleinerben auszeichnet. Das AG Bamberg hat mit Beschluss vom 19.7.2019 (57 VI 1885/18) dem Erbscheinantrag der Miterbin stattgegeben. Der Antrag des Sohnes wurde zurückgewiesen. Die Beschwerde des Sohnes vor dem OLG Bamberg hatte Erfolg.

In welcher Form muss die Ausschlagung des Erbes erfolgen?

Die Anfechtung muss öffentlich beurkundet werden. Dies kann beim Notar geschehen, der die Erklärung innerhalb der Frist beim Nachlassgericht einreicht. Die andere Möglichkeit ist, zum Nachlassgericht zu gehen und dort die Ausschlagung zu Protokoll zu geben.

Welche Kosten bei Erbschaft?

Normalerweise verbessert eine Erbschaft die finanzielle Situation eines Erben. Die Abwicklung der Erbschaft kann aber mit Kosten verbunden sein. So benötigt man als Erbe häufig einen Erbschein, der vom Nachlassgericht nur gegen Gebühr ausgestellt wird. Wenn man eine größere Erbschaft gemacht hat, muss man mit Steuerforderungen des Finanzamtes rechnen. Als Erbe hat man weiter sämtliche Nachlassverbindlichkeiten zu regulieren. Dies können Schulden des Erblassers sein, ebenso aber auch Pflichtteilsansprüche Dritter oder auch Vermächtnisse, die der Erblasser in seinem Testament ausgesetzt hat.

Enterben bedeutet, jemand anderen als Erbe einzusetzen

Häufig ist eine Enterbung Ausdruck von einem langen und intensiven Familienstreit. Da wird der Sohn mit dem unsteten Lebenswandel übergangen oder die ungeliebte Enkelin von der Erbfolge ausgenommen. Zuweilen kommt eine Enterbung aber auch vor, wenn der Enterbte „seinen Teil“ schon zu Lebzeiten des Erblassers erhalten hat. Wichtig ist aber: Es ist nicht erforderlich, dass das Testament oder der Erbvertrag ausdrücklich davon sprechen, dass jemand enterbt wird. Es genügt völlig, wenn ein Testament oder ein Erbvertrag existiert, in dem der Betroffene schlicht nicht genannt wird. Auch im Schweigen kann also ein Enterben liegen.

Noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder Beratung.

E-Mail

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.

erbrecht@gehrlein-u-kollegen.de

Telefon

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Erstberatung.

07272 - 95 96 - 0

Büro

Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Waldstückerring 44
76756 Bellheim

So funktioniert unser Pflichtteilsrechner

Der Pflichtteilsanspruch berechnet sich immer aus dem sogenannten Netto-Nachlasswert des Erblassers. Dies ist der Wert des gesamten Vermögens abzüglich aller Schulden.

Unser Rechner hilft Ihnen, diesen Wert zu ermitteln, indem er Sie nach den Vermögenswerten und Schulden des Nachlasses fragt. Anschließend bestimmen Sie die familiäre Konstellation. Am Ende erhalten Sie eine schnelle, rechtlich fundierte Orientierung, ob Ihnen ein Pflichtteil zusteht und wie hoch dieser ausfallen könnte.

Ziel ist es, Ihnen eine erste, transparente Einschätzung zu bieten – digital und kostenlos.


Berechnen Sie Ihren Pflichtteil jetzt!


Ihre Basis für die Berechnung:

Netto-Nachlasswert: 0 €


Die Höhe Ihres Pflichtteils hängt von der gesetzlichen Erbfolge ab. Diese regelt, wer erbt, wenn es kein gültiges Testament gibt. Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils.

Hinweis: Diese Berechnung dient nur als Orientierung. Sie ersetzt keine juristische Beratung.