Erben, Vererben und Schenken.
Kompetente Beratung für Erbrecht und Nachfolge

Entdecken Sie unsere umfassende Beratung und Expertise im Erbrecht, um Ihre Vermögensnachfolge optimal zu gestalten und Ihre Wünsche und Interessen bestmöglich zu verwirklichen.

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Aktuelles

Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.

Vermächtnis zugunsten des Hausarztes: Testierfreiheit schlägt Berufsordnung

Der BGH hat entschieden: Ein Vermächtnis an den behandelnden Arzt ist nicht automatisch unwirksam. Die ärztliche Berufsordnung schränkt nicht die Testierfreiheit des Patienten ein.
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31.10.2025

Testament: Wann die Zuwendung von Nachlass unwirksam wird – Wer es "besonders gut konnte"

Das OLG Karlsruhe urteilt, dass die Formulierung "diejenige Person, die es besonders gut konnte" im Testament zu unbestimmt ist und keine wirksame Nacherbenbestimmung enthält.
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31.10.2025

Veräußerungsgewinn: Wann die Übertragung eines Grundstücks keine gemischte Schenkung ist

Ein Urteil des FG Düsseldorf klärt: Ein Veräußerungsgewinn entsteht bei der Übertragung eines Grundstücks nicht, wenn kein Schenkungswille festgestellt werden kann. Das gilt auch bei einer großen Wertdiskrepanz.
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31.10.2025

Erbschaftsteuer stunden: Keine Gnade bei vorhandenem Eigenvermögen

Ein Urteil des FG Berlin-Brandenburg klärt die strengen Voraussetzungen für die Stundung von Erbschaftsteuer. Wir zeigen, wann die Stundung ausgeschlossen ist und welche Rolle das eigene Vermögen spielt.
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31.10.2025

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.

Tagline

Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspflegschaft kann zur Sicherung des Nachlasses vom Nachlassgericht angeordnet werden. Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. Das Gleiche gilt, wenn der Erbe unbekannt und wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat.

Freibeträge

Für Erwerbe von Todes wegen und für Schenkungen unter Lebenden bestehen persönliche Freibeträge, die den steuerlichen Erwerb reduzieren. Vom Erwerber ist nur der Betrag zu versteuern, der nach Abzug des Freibetrags verbleibt.

Unternehmertestament

Das Unternehmertestament ist für Unternehmer enorm von Bedeutung, da ihnen aufgrund ihres Unternehmens eine besondere Verantwortung zukommt. Zu dieser Verantwortung gehört auch, frühzeitig und vor allem rechtzeitig ein Testament wegen einer Unternehmensgründung in Betracht zu ziehen und zu formulieren.

Kettenschenkung

Kettenschenkung liegt vor, wenn der Schenker auf dem Umweg über den Beschenkten einem Dritten einen Gegenstand zuwenden will.

Unser Team

Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.

Jan Gehrlein
Rechtsanwalt
Fachanwalt Erbrecht
Fachanwalt Steuerrecht
Fachanwalt Handels- & Gesellschaftsrecht
Torsten Trauth
Steuerberater
Rechtsanwalt
Fachanwalt Erbrecht
Fachanwalt Steuerrecht
Fachanwalt Handels- & Gesellschaftsrecht
Fabienne Gehrlein-Krebs
Rechtsanwältin
Familienrecht
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Rechtsberatung für Erbrecht in Bellheim

Wir sind die Kanzlei Gehrlein und Kollegen und bieten kompetente Rechtsberatung im Bereich Erbrecht in Bellheim an.

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FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Was ist ein Pflichtteilsanspruch und wie hoch ist dieser?

Häufig werden die gesetzlichen Erben auch im Testament bedacht. Werden die gesetzlichen Erben im Testament nicht bedacht, indem ein anderer als Erbe eingesetzt wird, oder sie ausdrücklich enterbt werden, haben bestimmte gesetzliche Erben einen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, allerdings wird der Pflichtteilsberechtigte nicht zur Hälfte Erbe, sondern er hat einen Zahlungsanspruch gegen den oder die Erben in Höhe der Hälfte des Erbanspruchs, den er bei gesetzlicher Erbfolge hätte. Wichtig zu wissen ist, dass der Pflichtteilsberechtigte nicht die Rechte des Erben hat, sondern seine Zahlungsansprüche geltend machen muss. Der Pflichtteilsberechtigte kann also keinen Erbschein beantragen, in dem sein Erbanspruch ausgewiesen wäre und er hat auch keinen Anspruch auf einen realen Teil am Erbe, sondern nur Anspruch auf seinen wertmäßigen Anteil.

Was ist ein gemeinschaftliches Testament?

Mit einem gemeinschaftlichen Testament können Ehegatten gemeinsam ihren letzten Willen aufsetzen. Einer der Eheleute schreibt den letzten Willen beider handschriftlich nieder, beide unterschreiben jeweils mit Vor- und Zunamen sowie mit Ort und Datum

Was ist ein Aufgebotsverfahren?

Der Erbe beantragt beim Nachlassgericht, dass alle Gläubiger des Erblassers aufgefordert werden anzugeben wie viel der Erblasser schuldig ist. Die Gläubiger sind dabei an eine Frist gebunden.

OLG Bamberg: Bindung an das gemeinschaftliche Testament trotz Änderungsklausel

Das OLG Bamberg legt die Änderungsklausel im streitgegenständlichen Fall dahingehend aus, dass „familiäre Zuwiderhandlungen“ vorliegen, wenn (wiederholte) massive, insbesondere schikanöse Übergriffe sowie vergleichbare erhebliche Verfehlungen durch den Sohn vorliegen. Eine bloße Kontakteinschränkung zum Vater genügte nicht. Die Auslegung der Änderungsklausel ergibt zudem, dass es nicht Sinn des Änderungsvorbehalts im gemeinschaftlichen Ehegattentestament war, einem durch den Ehegatten verursachten Konflikt mit dem Alleinerben vorzubeugen. Auch kann es nicht Wille der Ehegattin gewesen sein, durch die Änderungsklausel die Möglichkeit einzuräumen, die neue Lebensgefährtin des Ehegatten im Testament zu bedenken. Die ultima Ratio Funktion der Neutestierung steht auch gerade im Widerspruch zum vorrangigen Beweggrund des Ehegatten, die Lebensgefährtin als Miterbin einzusetzen. Das Gericht war der Ansicht, dass die Abänderung der ursprünglichen Schlusserbenbestimmung mit der Bindungswirkung von dem gemeinschaftlich errichteten Ehegattentestament unter keinen Umständen zu vereinbaren ist. Dies hat zur Folge, dass sich die abweichende Anordnung als rechtsunwirksam darstellt. Der Erbscheinantrag der Lebensgefährtin war von Anfang an abweisungsreif.

Erbvertrag vs. Testament

Erbvertrag und Testament entsprechen sich insoweit, dass beide vom Erblasser höchstpersönlich zu errichten sind und eine Stellvertretung demnach nicht möglich ist. Der wesentliche Unterschied zum Testament besteht aber in der Bindungswirkung. Ein Testament ist jederzeit widerrufbar. Der Erbvertrag ist zu Lebzeiten des Erblassers schon bindend uns somit „stärker“ als ein Testament. Dem späteren Erben wird eine starke, einseitige und nicht mehr entziehbare Rechtsposition eingeräumt. Zu beachten ist auch, dass der Erbvertrag dem Testament vorgeht, d.h. auch ein zeitlich späteres Testament darf den Vertrag nicht beeinträchtigen oder aufheben. Die Bindungswirkung kann aber durch übereinstimmenden Aufhebungsvertrag, neuen Erbvertrag oder durch den Rücktritt des Erblassers entfallen. Es kann daher sinnvoll sein, einen Änderungsvorbehalt oder ein Rücktrittsrecht schriftlich bei Vertragserstellung festzuhalten.

Welche Behörde stellt Erbschein aus?

Das Nachlassgericht ist alleinig befugt, einen Erbschein auszustellen. Die örtliche Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht, das den Bezirk des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen abdeckt. Zur Beantragung eines Erbscheins kann man das Nachlassgericht persönlich aufsuchen und dort einen entsprechenden Antrag einreichen. Alternativ besteht die Option, einen Notar zu konsultieren und diesen mit der Abwicklung der erforderlichen Formalitäten zu betrauen.

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So funktioniert unser Pflichtteilsrechner

Der Pflichtteilsanspruch berechnet sich immer aus dem sogenannten Netto-Nachlasswert des Erblassers. Dies ist der Wert des gesamten Vermögens abzüglich aller Schulden.

Unser Rechner hilft Ihnen, diesen Wert zu ermitteln, indem er Sie nach den Vermögenswerten und Schulden des Nachlasses fragt. Anschließend bestimmen Sie die familiäre Konstellation. Am Ende erhalten Sie eine schnelle, rechtlich fundierte Orientierung, ob Ihnen ein Pflichtteil zusteht und wie hoch dieser ausfallen könnte.

Ziel ist es, Ihnen eine erste, transparente Einschätzung zu bieten – digital und kostenlos.


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Die Höhe Ihres Pflichtteils hängt von der gesetzlichen Erbfolge ab. Diese regelt, wer erbt, wenn es kein gültiges Testament gibt. Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils.

Hinweis: Diese Berechnung dient nur als Orientierung. Sie ersetzt keine juristische Beratung.