Erben, Vererben und Schenken.
Kompetente Beratung für Erbrecht und Nachfolge

Entdecken Sie unsere umfassende Beratung und Expertise im Erbrecht, um Ihre Vermögensnachfolge optimal zu gestalten und Ihre Wünsche und Interessen bestmöglich zu verwirklichen.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.

Tagline

Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Familien-Pool

Beim Familienpool werden Vermögenswerte vom Vermögensinhaber in eine Gesellschaft eingebracht und anschließend werden diese Gesellschaftsanteile durch Schenkung oder gegebenenfalls durch Erbschaft auf andere Familienangehörige wie Ehegatten, Kinder bzw. Enkel übertragen.

Familienstiftung

Unter einer Familienstiftung versteht man eine mit Vermögen ausgestattete Institution, die dauerhaft dem Interesse einer Familie dient. Das Vermögen wird also nicht von einer bestimmten Person bzw. einem bestimmten Personenkreis, sondern von der Stiftung übernommen.

Nießbrauchsvorbehalt

Die häufigste Form des Nießbrauchs ist das lebenslange Recht, in einer Immobilie zu wohnen und alle Nutzungen daraus zu ziehen.

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76756, Bellheim

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Unser Team

Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.

Jan Gehrlein
Rechtsanwalt
Fachanwalt Erbrecht
Fachanwalt Steuerrecht
Fachanwalt Handels- & Gesellschaftsrecht
Torsten Trauth
Steuerberater
Rechtsanwalt
Fachanwalt Erbrecht
Fachanwalt Steuerrecht
Fachanwalt Handels- & Gesellschaftsrecht
Fabienne Gehrlein-Krebs
Rechtsanwältin
Familienrecht
Erbrecht
Julia Gauweiler
Rechtsanwältin
Erbrecht 
Areitsrecht
Familienrecht 
Luisa Hoffmann
Rechtsanwältin
Familienrecht
Erbrecht
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Familienrecht

Rechtsberatung für Erbrecht in Bellheim

Wir sind die Kanzlei Gehrlein und Kollegen und bieten kompetente Rechtsberatung im Bereich Erbrecht in Bellheim an.

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FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Wie erbt mein Ehepartner bei der Unternehmensnachfolge?

Ohne Testament ist Ihr Ehepartner gesetzlicher Erbe. Wenn Sie Kinder haben, steht Ihrem Ehegatten – je nach Güterstand – ein Viertel bis die Hälfte des Nachlasses zu. Die Kinder erhalten den Rest, geteilt durch die Anzahl der Köpfe. Haben Sie Ihren Ehepartner testamentarisch enterbt, bekommt er den Pflichtteil als reinen Geldanspruch. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, wenn Sie Kinder haben, also maximal ein Viertel.

Schützt mich die amtliche Nachlassverwaltung?

Sobald der Erbe genau weiß, mit welchen Schulden er es zu tun hat, sollte er weitere Maßnahmen ergreifen. Soweit ihm die Anfechtung der Annahme der Erbschaft nicht möglich ist, kann er sein eigenes Vermögen schützen, indem er beim Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung beantragt. Der Erbe braucht sich dann auch nicht mit der Befriedigung der Nachlassgläubiger aus-einanderzusetzen, weil dies dann Aufgabe des Nachlassverwalters ist. Das Gericht bestimmt dann einen Nachlassverwalter, die Gläubiger können ihre Ansprüche nun nur noch gegenüber diesem Verwalter geltend machen: Der Erbe ist damit "aus dem Schneider". Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die ein Nachlassgläubiger in das Privatvermögen des Erben eingeleitet hat, sind nun auf dessen Antrag aufzuheben. Dieser Weg ist aber nur dann eröffnet, wenn eine Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt ist.

Wie berechnet man den Pflichtteil?

Bei der Berechnung des Pflichtteils wird zunächst einmal der Verkehrswert des Nachlasses zum Todeszeitpunkt in Geld berechnet. Bei Wertpapieren wird der mittlere Tageswert zugrunde gelegt. Der Wert von Gesellschaftsanteilen ist mit der so genannten "Ertragswertmethode" zu bestimmen. Von dem so ermittelten Geldbetrag werden sodann die Schulden abgezogen. Was der Pflichtteilsberechtigte erhält, ist sein Anteil aus dem ermittelten Geldbetrag (vgl. Tabelle). Wenn er vom Erblasser bereits vor dessen Tode etwas geschenkt bekommen hat, muss er sich das Geschenk auf seinen Pflichtteilsanspruch anrechnen lassen, wenn der Erblasser dies bei der Schenkung bestimmt hat. Die Schenkung kann auch im Rahmen der Pflichtteilsergänzung anzurechnen sein. Was logisch und klar klingt, ist im Einzelfall äußerst kompliziert und für den Laien schwer durchschaubar. Die Ermittlung des Nachlasswerts kann sich über Monate hinziehen. In vielen Fällen lohnt sich der Aufwand weder für die Erben noch die Pflichtteilsberechtigten. Wenn die Parteien noch miteinander reden können und es nicht auf Heller und Pfennig ankommt, ist meist eine pragmatische, einvernehmliche Lösung besser als eine jahrelange Auseinandersetzung mit hohen Zahlungen an Gutachter und Sachverständige.

Wer sind die Erben zweiter Ordnung?

Sind keine Erben erster Ordnung (also Kinder, Enkelkinder, Urenkel des Erblassers) vorhanden, erben die Eltern, und wenn diese nicht mehr leben die Kinder der Eltern also die Geschwister, oder die Enkelkinder der Eltern, also Neffen und Nichten. Lebt nur noch ein Elternteil und gibt es keine Kinder oder Enkelkinder des anderen Elternteils, so erbt der überlebende Elternteil alleine. Diese Gruppe von Erben bildet die Erben der zweiten Ordnung.

Enterben bedeutet, jemand anderen als Erbe einzusetzen

Häufig ist eine Enterbung Ausdruck von einem langen und intensiven Familienstreit. Da wird der Sohn mit dem unsteten Lebenswandel übergangen oder die ungeliebte Enkelin von der Erbfolge ausgenommen. Zuweilen kommt eine Enterbung aber auch vor, wenn der Enterbte „seinen Teil“ schon zu Lebzeiten des Erblassers erhalten hat. Wichtig ist aber: Es ist nicht erforderlich, dass das Testament oder der Erbvertrag ausdrücklich davon sprechen, dass jemand enterbt wird. Es genügt völlig, wenn ein Testament oder ein Erbvertrag existiert, in dem der Betroffene schlicht nicht genannt wird. Auch im Schweigen kann also ein Enterben liegen.

Kein Testament – Was tun?

In Abwesenheit eines Testaments tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge gemäß §§ 1924 ff. BGB in Kraft. Diese bestimmt, wer das Vermögen des Verstorbenen erhält, wobei Kinder und Ehepartner Vorrang vor anderen Verwandten haben. Ohne Testament sind die gesetzlichen Erben nicht verpflichtet, sich beim Nachlassgericht zu melden. Es liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Erben, die Abwicklung der Erbschaft zu regeln.

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So funktioniert unser Pflichtteilsrechner

Der Pflichtteilsanspruch berechnet sich immer aus dem sogenannten Netto-Nachlasswert des Erblassers. Dies ist der Wert des gesamten Vermögens abzüglich aller Schulden.

Unser Rechner hilft Ihnen, diesen Wert zu ermitteln, indem er Sie nach den Vermögenswerten und Schulden des Nachlasses fragt. Anschließend bestimmen Sie die familiäre Konstellation. Am Ende erhalten Sie eine schnelle, rechtlich fundierte Orientierung, ob Ihnen ein Pflichtteil zusteht und wie hoch dieser ausfallen könnte.

Ziel ist es, Ihnen eine erste, transparente Einschätzung zu bieten – digital und kostenlos.


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Die Höhe Ihres Pflichtteils hängt von der gesetzlichen Erbfolge ab. Diese regelt, wer erbt, wenn es kein gültiges Testament gibt. Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils.

Hinweis: Diese Berechnung dient nur als Orientierung. Sie ersetzt keine juristische Beratung.