Erben, Vererben und Schenken.
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Entdecken Sie unsere umfassende Beratung und Expertise im Erbrecht, um Ihre Vermögensnachfolge optimal zu gestalten und Ihre Wünsche und Interessen bestmöglich zu verwirklichen.

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Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.

Das Nießbrauchdepot – Ein unterschätztes Instrument der Nachfolgeplanung

Wertpapiere verschenken und Erträge behalten? Das Nießbrauchdepot bietet enorme Chancen für die Erbschaftsteuer. Erfahren Sie hier, wie es funktioniert.
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25.3.2026

Wohnungsrecht und Nießbrauch: Die unterschätzte Gefahr für die Grunderwerbsteuer

Achtung bei Immobilienkäufen mit Wohnrecht! Der BFH entschied am 22.10.2025: Kapitalwerte von Rechten erhöhen die Grunderwerbsteuer massiv.
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25.3.2026

Aktuelle Grundstücksdaten 2026: Was Erben und Schenker jetzt wissen müssen

Neue Indexwerte für 2026! Erfahren Sie, wie Verbraucherpreis- und Baupreisindizes die Bewertung von Immobilien bei Erbe & Schenkung beeinflussen.
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25.3.2026

Erbe angenommen trotz Schulden: Die Tücken der Anfechtungsfrist

Erbe angenommen, aber der Nachlass ist pleite? Erfahren Sie, warum die Anfechtungsfrist so streng ist und wann eine Überschuldung rechtlich zählt.
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25.3.2026

Prozente im Testament: Miterbe oder nur ein Stück vom Kuchen?

Wann bedeuten Prozentangaben im Testament eine Miterbenstellung? Das OLG Karlsruhe zur Abgrenzung zwischen Erbe und Vermächtnis anhand früherer Testamente.
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25.3.2026

Steuerfalle Stiftungsübertragung: Wenn die unentgeltliche Übertragung teuer wird

Steuerfalle Stiftungsübertragung: Warum die unentgeltliche Übertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung zur Gewinnrealisierung führt.
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23.3.2026

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.

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Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Nachfolge in Familie

Die Weitergabe des Unternehmens innerhalb der Familie ist bei den meisten Mittelständler noch immer die bevorzugte Form der Nachfolge. Hierbei bedarf es einer umsichtigen Planung, vor allem in erbrechtlichen Fragen.

Ordentlicher Pflichtteil

Ordentlicher Pflichtteil ist der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben auf Ergänzung des Pflichtteils, weil der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall einem Dritten eine Schenkung gemacht hat.

Immo-GmbH

Die Immo-GmbH ist eine Sonderform der GmbH, mit der Sie Ihre Steuern auf Mieteinkünfte auf 15% senken können. Sie stellt eine Spezialform der vermögensverwaltenden GmbH dar, die ausschließlich eigene Immobilien vermietet.

Lebzeitige Übertragung

Ob im Regelfall, also bei normalen Einkommens- und Vermögensverhältnissen, zur Versorgung des Ehegatten lebzeitige Verfügungen sinnvoll sind, hängt von den persönlichen Umständen ab.

Unser Team

Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.

Jan Gehrlein
Rechtsanwalt
Fachanwalt Erbrecht
Fachanwalt Steuerrecht
Fachanwalt Handels- & Gesellschaftsrecht
Torsten Trauth
Steuerberater
Rechtsanwalt
Fachanwalt Erbrecht
Fachanwalt Steuerrecht
Fachanwalt Handels- & Gesellschaftsrecht
Fabienne Gehrlein-Krebs
Rechtsanwältin
Familienrecht
Erbrecht
Julia Gauweiler
Rechtsanwältin
Erbrecht 
Areitsrecht
Familienrecht 
Luisa Hoffmann
Rechtsanwältin
Familienrecht
Erbrecht
Arbeitsrecht
Familienrecht

Rechtsberatung für Erbrecht in Bellheim

Wir sind die Kanzlei Gehrlein und Kollegen und bieten kompetente Rechtsberatung im Bereich Erbrecht in Bellheim an.

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FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Was ist ein Pflichtteilsverzicht?

Der künftige Erblasser sollte immer versuchen, schon vor dem Tod eine einvernehmliche Lösung mit den Angehörigen zu finden, um Erbstreitigkeiten auszuschließen. Mit dem Pflichtteilsverzicht kann dieses Ziel erreicht werden. So kann ein Erblasser offen legen, dass er sein Vermögen an eine bestimmte Person vererben möchte und den Personen, die er enterben will, einen Pflichtteilsverzicht (in der Regel nur gegen Zahlung einer Abfindung) nahe legen. Dies kann durchaus im Interesse einer pflichtteilsberechtigten Person sein - etwa wenn sie an dem Nachlass nicht interessiert ist, oder einen Beitrag zur finanziellen Absicherung anderer Familienmitglieder leisten will. Zudem erhält er den Abfindungsbetrag deutlich vor dem tatsächlichen Ableben des Erblassers.

Worauf müssen Paare ohne Trauschein achten?

Die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften in Deutschland steigt. Allein von 1996 bis 2004 verzeichnete das Statistische Bundesamt einen Zuwachs um 34% auf 2,4 Mio. Für viele Menschen ist diese Lebensform also attraktiv. Doch durch die Brille des Erbrechts- und Steuerexperten gesehen ist das Zusammenleben ohne Trauschein alles andere als günstig. Denn erb- und steuerrechtlich ist der überlebende Partner im Vergleich zu einem verwitweten Ehepartner stark benachteiligt. Wer die Vorzüge einer "wilden Ehe" genießt, ist gut beraten, sich mit dem Ärger und den Versorgungslücken zu beschäftigen, die nach einem Todesfall dem überlebenden Partner das Leben schwer machen können.

Kann der Erblasser durch Testamentsvollstreckung seinen Willen durchsetzen?

Testamentsvollstrecker setzen die Anweisungen und Richtlinien des Verstorbenen nach dem Wortlaut und Geist seines Testaments um. Sie kümmern sich darum, dass sämtliche Auflagen und Vermächtnisse auch wirklich erfüllt werden. Manchmal ist die Testamentsvollstreckung sogar über einen längeren Zeitraum sinnvoll. Mit einer Anordnung, die dies vorschreibt, kann der Erblasser den Nachlass der Verwaltung der Erben (befristet) entziehen, um das Vermögen zu schützen. Die Testamentsvollstreckung kann beispielsweise die voreilige Liquidierung wertvoller Immobilien oder die rasche Zerschlagung eines gesunden Familienunternehmens verhindern. Testamentsvollstreckung kommt auch dann in Betracht, wenn man sich entschließt, den Nachlass oder Teile davon einer Stiftung zuzuwenden. Der Testamentsvollstrecker kann in diesem Fall die Aufgabe übernehmen, die Stiftung zu gründen und dafür zu sorgen, dass sie die Ziele des Erblassers (z.B. Umweltschutz, Forschungsförderung, soziale Gerechtigkeit) auch tatsächlich realisiert.

Was ist ein Ehegattentestament?

In einem gemeinschaftlichen Testament können Ehepartner ihre Vermögensnachfolge aufeinander abstimmen. Das privatschriftliche Ehegattentestament ist gültig, wenn es als "letzter Wille" oder "Testament" - bezeichnet, handschriftlich von einem Partner geschrieben ist und sodann beide Partner mit ihrer Unterschrift dessen Gültigkeit bestätigen. Auch hier ist es ratsam, Datum und Ort zu ergänzen. Eine häufig gewählte Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das so genannte "Berliner Testament". Damit setzen sich die Ehegatten als Alleinerben und andere Personen - in der Regel die eigenen Kinder - als Schlusserben ein. Sobald einer der beiden Partner verstorben ist, kann der überlebende Ehepartner das Berliner Testament nicht mehr abändern, widerrufen oder die Erbfolge neu nach seinem Geschmack festlegen. Das Recht zum Widerruf eines Ehegattentestaments erlischt mit dem Tod eines Partners. Nur dann, wenn im Testament die Widerrufsmöglichkeit vereinbart wurde, kann der Überlebende die gemeinsam getroffenen Anordnungen abändern.

Wer entscheidet über das Vermächtnis?

Ja, das ist möglich. Anders als bei der Erbeinsetzung kann jeder in seinem Testament anordnen, dass beispielsweise die Witwe nach seinem Tod einen Vermächtnisnehmer auswählen soll. Der Erblasser muss allerdings den Personenkreis, aus dem der Vermächtnisnehmer auszuwählen ist, ganz genau eingrenzen (zum Beispiel eines der eigenen Kinder, Verein am Wohnort).

Welche Pflichten hat der Erbe gegenüber dem Testamentsvollstrecker?

Wenn der Erblasser sowohl Erben als auch einen Testamentsvollstrecker eingesetzt hat, stehen die Erben vor erheblichen Einschränkungen. Obwohl die Erben nach dem Erbfall die rechtlichen Nachfolger des Erblassers werden und formal das gesamte Erbe übernehmen, darf gemäß § 2205 BGB nur der Testamentsvollstrecker vorerst den Nachlass in Besitz nehmen. Dadurch haben die Erben vorübergehend keinen Zugriff auf die Erbschaft.

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So funktioniert unser Pflichtteilsrechner

Der Pflichtteilsanspruch berechnet sich immer aus dem sogenannten Netto-Nachlasswert des Erblassers. Dies ist der Wert des gesamten Vermögens abzüglich aller Schulden.

Unser Rechner hilft Ihnen, diesen Wert zu ermitteln, indem er Sie nach den Vermögenswerten und Schulden des Nachlasses fragt. Anschließend bestimmen Sie die familiäre Konstellation. Am Ende erhalten Sie eine schnelle, rechtlich fundierte Orientierung, ob Ihnen ein Pflichtteil zusteht und wie hoch dieser ausfallen könnte.

Ziel ist es, Ihnen eine erste, transparente Einschätzung zu bieten – digital und kostenlos.


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Die Höhe Ihres Pflichtteils hängt von der gesetzlichen Erbfolge ab. Diese regelt, wer erbt, wenn es kein gültiges Testament gibt. Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils.

Hinweis: Diese Berechnung dient nur als Orientierung. Sie ersetzt keine juristische Beratung.